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Hochschule prüft Rauswurf der „Ausländer raus“-Gröhlerin von Sylt

28. Mai 2024
in Deutschland

Seit Tagen sorgt ein Video aus einem Sylter Club für Diskussionen. Mitten drin: eine Hamburger Studentin. Die Präsidentin ihrer Hochschule reagiert.

Für eine junge Frau, die sich an einem fremdenfeindlichen Gesang im Sylter Nobelclub „Pony“ kürzlich beteiligt hatte, gibt es weitere Konsequenzen: Der Hamburger Studentin droht nun ein Exmatrikulationsverfahren an ihrer Hochschule, der HAW Hamburg. Zuvor war sie bereits von der Hamburger Influencerin Milena Karl entlassen worden. Für diese hatte die Frau bislang als Assistentin gearbeitet.

An dem Exmatrikulationsausschuss, der den Fall prüfen soll, sollen auch HAW-Studenten beteiligt werden. Ein zweimonatiges Hausverbot, durch das die junge Frau nun auch die Lehrveranstaltungen der HAW nicht mehr besuchen kann, habe die Studentin wegen ihres Verhaltens auf Sylt bereits auch erhalten, teilte die Hochschule am Montagabend in einem Facebook-Post mit.

Video | Urlauber skandieren Nazi-Parolen

Quelle: t-online

In dem Beitrag heißt es zudem: „Es liegt in unser aller Verantwortung, dass diese Hochschule ein Ort ist, an dem Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität willkommen sind. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen!“

Auf der Plattform Reddit kursierte zudem ein Schreiben an die HAW-Studenten und Dozenten, das von der Hochschulpräsidentin Ute Lohrentz stammen soll und die sich darin „erschüttert und beschämt“ über das Sylt-Video äußert.

Während der Pfingstfeiertage hatte die Hamburger Studentin mit einer Gruppe zur Melodie des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen gebrüllt. Die Szenen sorgten bundesweit für Empörung – auch Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich dazu.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte in dem Fall mittlerweile Ermittlungen eingeleitet. Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö erklärte: „Wir ermitteln wegen Verdachts der Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“

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