Immer wieder kommt es beim Abbiegen zu Kollisionen zwischen Autos und Fußgängern. Was viele Autofahrer nicht wissen: Ein Fahrverbot ist schneller möglich als gedacht.
Wer abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, muss danach womöglich selbst für eine Weile zu Fuß gehen – und das sogar, ohne dass es zu einem Unfall mit Verletzung kommt: Ein Fahrverbot kann bereits bei einer Gefährdung verhängt werden, zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), über den der ADAC berichtet. (Az.: ObOWi 1169/23)
Im verhandelten Fall wollte ein Autofahrer an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden.
Es folgten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Seiner Ansicht nach war er nur kurz unaufmerksam gewesen und die Frau hätte nur leichte Verletzungen zu beklagen. Ein Fahrverbot wäre in seinen Augen nur bei leichtfertigem, rücksichtslosem Verhalten angebracht gewesen.
Das sah das Gericht ganz anders. Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen werde immer ein Regelfahrverbot verhängt. Schon eine Gefährdung der Person reicht demnach dafür aus. Daher sei der Verweis auf die geringen Verletzungen nicht stichhaltig. Auch das Argument einer nur kurzen Unaufmerksamkeit hatte keinen Erfolg. Denn das sei laut Gericht in fast allen Fällen dieser Art so. Das Fahrverbot blieb bestehen.