Ob Parklücke oder Wendemanöver – ohne Rückwärtsgang geht’s nicht. Oftmals ist er aber tabu: An vielen Stellen gibt es ein hohes Bußgeld fürs Rückwärtsfahren.
Auf einigen Straßen ist das Rückwärtsfahren generell erlaubt, auf anderen hingegen nur in bestimmten Situationen. Und auf wiederum anderen ist es strikt verboten. Die Regeln im Überblick.
Rückwärtsfahren: Hier drohen Bußgelder
Grundsätzlich ist Rückwärtsfahren auf der rechten Fahrspur erlaubt; in Einbahnstraßen hingegen nur zum Ein- und Ausparken.
Absolut verboten ist es auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Denn das ist lebensgefährlich und wird deshalb streng geahndet: Auf der Ein- und Ausfahrt der Autobahn kostet es 75 Euro, auf dem Seitenstreifen 130 Euro Bußgeld.
Hinzu kommt je ein Punkt in Flensburg. Wer auf der Fahrbahn rückwärtsfährt, muss 230 Euro bezahlen, bekommt zwei Punkte und dazu einen Monat Fahrverbot. Wer andere dabei gefährdet, macht sich strafbar.
Nicht auf andere Autofahrer verlassen
Beim erlaubten Rückwärtsfahren sollten Autofahrer immer darauf achten, ob alles frei ist. Das gilt für den Bereich hinter dem Auto, aber auch für die Fahrzeugseiten. Wer rückwärts aus einer Parklücke oder einer Einfahrt kommt, sollte sich nicht auf aufmerksame Autofahrer auf der Straße verlassen.
Denn bei Unfällen im Rückwärtsfahren gilt der sogenannte Anscheinsbeweis: Zunächst hat man voll Schuld. Dem anderen Beteiligten muss eine mögliche Mitschuld am Sachverhalt nachgewiesen werden. Das gilt in der Regel auch für das Ein- und Ausparken.
Selbst beim vorsichtigen Reintasten ist man im Fall eines Crashs wohl schuld, wenn der Verkehr auf der Straße nicht komplett zu überblicken war. Nehmen Sie sich deshalb unbedingt die nötige Zeit – oder einen Einweiser.