An das neue Jahr haben wir uns gerade gewöhnt, da warten schon die nächsten Änderungen. Wir zeigen, welche neuen Regeln und Gesetze im Februar greifen.
Das Wichtigste im Überblick
Als Streaming-Abonnent könnten Sie im Februar gleich von zwei Änderungen betroffen sein: Sowohl Netflix als auch Amazon Prime haben Neuigkeiten zu bieten – allerdings keine positiven. Deutlich erfreulichere Folgen haben hingegen drei politische Beschlüsse. Sie betreffen unter anderem Patienten und Supermarktkunden. Diese und weitere Änderungen für Verbraucher im Überblick.
Förderbeginn für Heizungstausch
Trotz Haushaltskrise bleibt es dabei: Wer seine alte fossile Heizung gegen eine neue umweltschonendere Variante tauscht, kann dieses Jahr höhere Investitionskostenzuschüsse einstreichen. Ab dem 27. Februar können Eigentümer einen Antrag bei der staatlichen Förderbank KfW einreichen.
Neben der Grundförderung von 30 Prozent der Kosten soll zusätzlich ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gewährt werden, wenn Sie bis 2028 aktiv werden. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren außerdem von einem weiteren Bonus von bis zu 30 Prozent. Insgesamt kann der Fördersatz maximal 70 Prozent betragen.
Zuzahlungen in der Apotheke
Schluss mit unnötigen Zuzahlungen: Wer von seinem Arzt ein Medikament in einer bestimmten Packungsgröße verschrieben bekommt, die in der Apotheke aber nicht vorrätig ist, wird künftig nicht mehr stärker zur Kasse gebeten. Das regelt eine Änderung bei den Vorgaben zur Zuzahlung in § 61 Sozialgesetzbuch V (SGB 5).
Statt wie bisher für mehrere kleinere Packungen mehrmals zuzahlen zu müssen, richtet sich die Zuzahlung ab 1. Februar nach der Menge des verschriebenen Medikaments. Das heißt: Ersetzt Ihre Apothekerin zum Beispiel eine 100-Stück-Packung durch zwei Packungen à 50 Stück, wird die Zuzahlung nur einmal statt bisher zweimal fällig.
Neue Pflicht an der Fleischtheke
Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über dessen Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss ersatzweise ins Gefängnis. Und das bisher eins zu eins, also: Ein Tagessatz nicht bezahlter Geldstrafe bedeutete einen Tag sogenannter Ersatzfreiheitsstrafe. Schon im Juni 2023 beschloss der Bundestag jedoch, den Umrechnungsschlüssel zu halbieren, sodass künftig pro Tagessatz Geldstrafe nur noch ein halber Tag Gefängnis fällig wird. Begründet wird das damit, dass eine Gefängnisstrafe ungleich belastender sei als eine Geldstrafe. Die Änderung greift ab 1. Februar.
Amazon Prime Video schaltet Werbung
Streamingdienste warben ursprünglich damit, frei von Werbung zu sein. Bei Amazon Prime Video wird das ab 5. Februar anders – zumindest, wenn Sie ein Standard-Abo abgeschlossen haben. Dann schaltet der Streamingdienst Werbespots im laufenden Programm, egal ob Sie gerade eine Serie oder einen Film schauen.
Ausgenommen sind lediglich Inhalte, die Sie zusätzlich zum Abo kostenpflichtig geliehen oder gekauft haben. Möchten Sie auch im restlichen Prime-Programm keine Werbung sehen, müssen Sie aktiv werden und 2,99 Euro im Monat für die Option „Ad Free“ investieren. Anders als etwa Netflix oder Disney+ wandelt Amazon Ihr bisher werbefreies Abo um, statt die werbebasierte Variante nur Neukunden anzubieten.
Kein Netflix mehr auf diesen Fernsehern
Besitzen Sie einen Sony-Fernseher aus den Jahren 2011 bis 2013, können Sie die Netflix-App ab Ende Februar nicht mehr nutzen. Konkret geht es um Bravia-TV-Geräte der HX-, EX- und W-Serie sowie Geräte mit den Modellnummern KD-84X9005 und KDL-65S995A. Welche Fernseher von Sony und anderen Herstellern wie Samsung, Philips und LG künftig von Netflix unterstützt werden, können Sie hier nachlesen.
Vergütung für Solar-Einspeisung sinkt
Speisen Sie Ihren selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz ein, bekommen Sie dafür Geld: die sogenannte Einspeisevergütung. Für neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sinkt diese jedoch ab 1. Februar jedes halbe Jahr um 1 Prozent. Denn dann läuft das sogenannte Osterpaket aus, mit dem die Bundesregierung im Jahr 2022 einen Mechanismus ausgesetzt hatte, durch den die Vergütung kontinuierlich weiter gesunken wäre.
Erhalten Sie bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) aktuell noch 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh), sind es ab Februar nur noch 8,12 Cent. Ab August werden es dann noch 8,04 Cent sein, im Februar 2025 7,96 Cent.