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Hausverbot für Juden? Wirbel um Facebook-Post

16. Juni 2025
in Deutschland

Schneiderei im Süden Berlins

Hausverbot für Juden? Wirbel um Facebook-Post


16.06.2025 – 21:07 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Mann mit Kippa (Symbolbild): Eine Schneiderei, die auch eine Filiale in Kleinmachnow besitzt, hat am Wochenende mit einem Facebook-Post Empörung ausgelöst. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)

Ein Post mit antisemitischem Inhalt ruft Empörung hervor – betroffen ist auch ein Laden bei Berlin. Der Inhaber spricht von einem Hackerangriff. Es kommt zu Anzeigen.

Ein antisemitischer Post auf Facebook sorgt derzeit für große Empörung – vermeintlicher Absender ist eine Änderungsschneiderei in Kleinmachnow, direkt vor den Toren Berlins. In dem Text, der am Sonntag auf der Facebookseite der Schneiderei veröffentlicht wurde, heißt es, man wolle in den beiden Filialen „keine jüdischen Kunden mehr bedienen“.

Der Beitrag verbreitete sich rasch in sozialen Netzwerken. Die „Bild“-Zeitung und die „Lausitzer Rundschau“ hatten zuerst berichtet. Den Berichten zufolge wird nun wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Der betroffene Betrieb hat eine Filiale in Calau (Oberspreewald-Lausitz) – dort sitzt auch die Hauptniederlassung – sowie eine weitere in Kleinmachnow an der südlichen Berliner Stadtgrenze.

Der Inhaber der Schneiderei bestreitet, den Beitrag veröffentlicht zu haben. Er vermutet einen Hackerangriff auf seinen Facebook-Account. Er habe den Beitrag sofort gelöscht, nachdem er darauf angesprochen worden sei.

Gegenüber der „Bild“ und der „Lausitzer Rundschau“ betonte der Mann, dass er auch jüdische Kunden habe und niemals so etwas Geschäftsschädigendes posten würde. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburgs erklärte am Montag auf X, er habe dem Schneidereibetreiber wegen des Vorfalls einen Brief geschrieben.

Aufgrund des Postings sollen auch mehrere Privatpersonen eine Anzeige gegen den Schneidereibesitzer erstattet haben. Laut der „Bild“-Zeitung will die Polizei Brandenburg gegen die bislang mutmaßlich verantwortliche Person eine sogenannte Gefährderansprache durchführen. Genauere Angaben zur Zielperson mache diese aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.

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