Die Staatsanwaltschaft soll aktuell prüfen, ob der AfD-Europapolitiker Maximilian Krah Gelder aus China erhalten hat. Einer seiner Mitarbeiter könnte dabei der Mittelsmann gewesen sein.
In der Affäre um den mutmaßlichen chinesischen Spion im Büro des AfD-Politikers Maximilian Krah wird offenbar geprüft, ob Krah über seinen Mitarbeiter Gelder aus China erhalten hat. Das geht aus gemeinsamen Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hervor.
Konkret sollen die Sicherheitsbehörden demnach prüfen, ob Mitarbeiter Jian G. über einen längeren Zeitraum Krah auf verschiedenen Wegen mit hohen fünfstelligen Summen unterstützt hat. Das Geld soll dabei möglicherweise vom chinesischen Geheimdienst stammen. Auf einem Konto von Krahs Anwaltskanzlei sollen etwa 14.000 Euro gefunden worden sein, die von unterschiedlichen Firmen G.s angewiesen wurden. Die Rechnungen sollen von einer Mitarbeiterin aus Krahs Kanzlei verfasst worden sein.
Anwalt spricht von ordnungsgemäßen Rechnungen
G. soll auch in zwei Fällen die Texte für Rechnungen vorformuliert haben. Darüber hinaus wird er verdächtigt, mehrere Firmen in Deutschland und China genutzt zu haben, um die Geldflüsse zu verschleiern. Krahs Mitarbeiter sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Seine Anwälte waren laut des Berichts für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Sicherheitsbehörden sollen G. zuvor mehr als ein Jahr lang überwacht haben. Dabei soll G. unter anderem angegeben haben, dass mehr als 50.000 Euro an Krah gezahlt wurden und dass G. seit 20 Jahren für den chinesischen Geheimdienst arbeiten soll. Krahs Anwalt hält das für unverständlich. Bei „ordnungsgemäß ausgestellten Kanzleirechnungen“ sei davon auszugehen, „dass die darin ausgewiesenen Rechtsberatungsleistungen auch tatsächlich erbracht worden sind.“
Durchsuchungen bei Bystron
Die Bundesanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen G. am Dienstag vergangener Woche Krahs Büroräume und die seines Ex-Mitarbeiters im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dokumente, die Krah gehören, sind durch seine Immunität als Abgeordneter geschützt. Die Immunität kann nur durch einen Beschluss des Parlaments auf Antrag der Behörden aufgehoben werden. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments tagt aber nicht mehr vor der Europawahl am 9. Juni. Krah selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.
Am heutigen Donnerstag war es auch zu verschiedenen Durchsuchungen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron gekommen. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit ermittelt.