Ob Dach, Heizung oder Bad – wenn Handwerker Ihr Zuhause auf Vordermann bringen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Wir zeigen, wie das geht.
Das Wichtigste im Überblick
Handwerkerleistungen machen sich bezahlt. Denn einen Teil der Kosten dürfen Sie in der Steuererklärung geltend machen. Möglich ist das bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro im Jahr. 20 Prozent des gezahlten Betrags mindern dann direkt Ihre Steuerlast. Im besten Fall zahlen Sie also 1.200 Euro weniger Einkommenssteuer.
Handwerkerleistungen absetzen: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie die Wohnung, das Haus oder das Grundstück selbst nutzen. Dabei kann es sich auch um eine Zweit- oder Ferienwohnung handeln.
Das Finanzamt lässt sich zudem nur dann an den Kosten beteiligen, wenn es sich nicht um Neubaumaßnahmen handelt. Die Arbeiten müssen dazu dienen, Räume, Geräte oder Einrichtung zu renovieren oder zu erhalten.
Damit das Finanzamt Handwerkerleistungen anerkennt, muss Ihnen das Unternehmen zudem eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen und Sie müssen den Betrag überweisen. Vermeiden Sie daher Barzahlungen gegen Quittung. Diese werden nicht als Beleg akzeptiert.
Wichtig ist zudem, dass die Rechnung die verschiedenen Kostenarten genau aufschlüsselt. Denn das Finanzamt berücksichtigt nicht alle Ausgaben (siehe nächster Abschnitt).
Gut zu wissen
Für Restarbeiten, die wenige Monate nach dem Einzug erledigt werden, können Sie den Handwerkerbonus geltend machen. Lehnt das Finanzamt das mit Verweis auf einen Neubau ab, sollten Sie Einspruch erheben.
Welche Handwerkerkosten kann ich absetzen und welche nicht?
Grundsätzlich können Sie folgende Handwerkerkosten einschließlich der Mehrwertsteuer absetzen:
- Arbeitskosten,
- Fahrtkosten,
- Maschinenkosten,
- Kosten für Verbrauchsmittel, die für die Arbeiten nötig sind, wie Klebeband und Abdeckplane,
- Kosten für Müllentsorgung, sofern das Teil des Arbeitsauftrags ist.
Nicht absetzbar sind hingegen:
- Kosten für Material, das für die Arbeiten nötig ist, zum Beispiel Farbe, Tapeten oder Fliesen.
Beispiele für Handwerkerleistungen sind:
- Malerarbeiten,
- Dach- oder Fassadenarbeiten,
- Verlegen von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett,
- Reparatur von Elektronikgeräten wie Waschmaschine oder Spülmaschine,
- Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen,
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück,
- Öffnen der Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst,
Als Handwerkerleistungen zählen nach einigen Rechtsstreiten auch Tätigkeiten, die der Instandhaltung von Anlagen dienen. Dazu gehören beispielsweise:
- Wartung der Heizungsanlage,
- Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen,
- Legionellenprüfung,
- Reinigungs-, Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten von Schornsteinfegern,
- TÜV-Kontrolle beim Fahrstuhl,
- Prüfung einer Blitzschutzanlage,
- Hausanschlusskosten an Ver- und Entsorgungsnetze, es sei denn, es handelt sich um Herstellungskosten,
- Gutachtertätigkeiten, ohne die die Hauptarbeit nicht stattfinden könnte, beispielsweise statische Berechnungen.
Wo trage ich Handwerkerleistungen in der Steuererklärung ein?
Handwerkerleistungen tragen Sie in der Steuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in Zeile 6 ein. Die Mehrwertsteuer wird mit angegeben.
Das Schöne beim Absetzen von Handwerkerkosten: Es handelt sich um eine direkte Steuerermäßigung. Das heißt, die 20 Prozent des Betrags, den Sie geltend machen, reduzieren eins zu eins Ihre Steuerschuld.
Wenn Sie 500 Euro an Ausgaben ansetzen, sinkt Ihre Einkommenssteuerlast um 100 Euro (20 Prozent von 500 Euro), statt „nur“ Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit auch den Steuersatz zu drücken.