Es war der große Skandal zu Beginn der neuen Legislaturperiode: Ein erstmals gewählter Abgeordneter der bayerischen AfD wurde mit Haftbefehl gesucht. Nun hat ein Gericht diesen aufgehoben. Interessant ist die Begründung.
Das Landgericht Würzburg hat den bereits gegen Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba aufgehoben. Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung bestehe keine Gefahr mehr, dass Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könne, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Beweise seien zwischenzeitlich ausreichend gesichert. Halemba selbst weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.
Bereits am 9. Januar hatte das Amtsgericht Würzburg seiner Beschwerde teilweise stattgegeben. Bezüglich der verbleibenden drei Tatvorwürfe verneinte die Kammer das weitere Fortbestehen des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr. Halembas Anwalt begrüßte die Entscheidung. Er erwarte am Ende einen Freispruch.
Gegen den Jung-Politiker Halemba war Haftbefehl wegen Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erlassen worden. Ende Oktober – unmittelbar vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtages – wurde er vorübergehend festgenommen. Das Amtsgericht Würzburg entschied allerdings, den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Der Neu-Parlamentarier kam somit nicht in Untersuchungshaft.
Halemba ist auch in der AfD umstritten. Ihm wird in der Partei unter anderem vorgeworfen, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten getrickst zu haben. Auf einem Landesparteitag wurde er mehrheitlich dazu aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Allerdings war dieser Beschluss für Halemba nicht bindend. Die Landtagsfraktion der AfD in Bayern stellte sich in der Folge hinter ihn. Der 22-Jährige blieb Abgeordneter im Maximilianeum.