Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten. Dürfen Mieter sie deshalb von der Steuer absetzen? Und was gilt für Vermieter?
Das Wichtigste im Überblick
Alles, was mit dem Unterhalt einer Immobilie zu tun hat, können Vermieter in der Steuererklärung angeben. Dazu zählt auch die Grundsteuer.
Das bringt aber nur unter einer Voraussetzung etwas. Wir zeigen, welche das ist, was für Eigentümer gilt, die ihre Wohnimmobilie selbst nutzen, und ob die Grundsteuer auch für Mieter absetzbar ist.
Kann ich Grundsteuer absetzen?
Ja – wenn Sie Vermieter sind. Allerdings bringt Ihnen das nur dann eine steuerliche Entlastung, wenn Sie die Grundsteuer zuvor nicht auf Ihre Mieter umgelegt haben. Schließlich hätten Sie bei einer Umlage als Nebenkosten gar keine Ausgaben.
Eigentümer, die Ihre Immobilie nur zum Teil vermieten, können die Grundsteuer auch nur für diesen Teil absetzen. Selbstnutzer haben hingegen gar keine Möglichkeit, die Grundsteuer in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Gleiches gilt in der Regel auch für Mieter.
Gut zu wissen
Nur wer ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, setzt auch als Mieter indirekt Grundsteuer ab. Denn dabei geben Sie als Werbungskosten die anteilige Warmmiete an – inklusive der Nebenkosten wie Grundsteuer. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie kann ich Grundsteuer absetzen?
Um die Grundsteuer abzusetzen, tragen Vermieter die Abgabe bei der Steuererklärung in der Anlage V als Werbungskosten ein. Das „V“ steht dabei für „Vermietung“.
Dort können Sie alle Einkünfte und Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung angeben. Die Grundsteuer gehört in die Zeile 47, die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter in die Zeile 13 unter „Umlagen“. Ist die Differenz null, senkt die Angabe der Grundsteuer als Werbungskosten Ihre Steuerlast nicht.