Der Grundschuldbrief verzeichnet eine bestehende Grundschuld im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie dient dem Gläubiger als Legitimation.
Viele Banken wünschen sich im Rahmen einer Baufinanzierung, dass die Grundschuld im Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. So erhalten die Gläubiger Sicherheit. Die bestehende Grundschuld wird in Form des sogenannten Grundschuldbriefs beurkundet. Das Dokument ist zugleich Urkunde und Wertpapier. Der Verlust des Briefes kann den Verkauf einer Immobilie erschweren. Was Sie sonst noch über den Grundschuldbrief wissen sollten, erfahren Sie hier.
Als Grundschuld wird eine finanzielle Belastung eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie bezeichnet. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und stellt ähnlich wie eine Hypothek eine Absicherung dar. Anders als die Hypothek ist sie nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Dabei lassen sich zwei Arten der Grundschuld unterscheiden:
Beide Varianten werden ins Grundbuch eingetragen. Im Falle der Briefgrundschuld wird auch der sogenannte Grundschuldbrief ausgestellt. Dieses Dokument stellt eine zusätzliche Sicherheit dar und ist kostenpflichtig. Der Grundschuldbrief wird heutzutage im Bereich der gewerblichen Baukredite ausgestellt.
Um die Grundschuld zu löschen, gilt es, einige Anforderungen zu erfüllen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Anforderungen zusammengefasst:
Interessant: Da es sich bei der Grundschuld grundsätzlich um ein abstraktes Konstrukt handelt, ist es möglich, sie unabhängig von der tatsächlichen Tilgung des Darlehens zu löschen.
Verlieren Sie einen Grundschuldbrief, verlangen Sie als Gläubiger die Ausstellung eines Ersatzbriefes. Beim zuständigen Grundbuchamt holen Sie einen sogenannten „öffentlichen Glauben“ ein. Dadurch begründen Sie die Vermutung, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Inhaber der Grundschuld sind. Erst wenn dies bestätigt ist, haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung eines Ersatzbriefes zu beantragen.
Sobald die Genehmigung für Ihren Antrag vorliegt, wird der verlorene Grundschuldbrief für kraftlos erklärt. Unberechtigte Dritte können ihn somit nicht nutzen. Zeitgleich erhalten Sie einen neuen Brief, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.