Christian Lindner will für den Haushalt 2025 noch mal sparen. Grund sind rechtliche Zweifel an einigen Buchungstricks. Bei seinen Koalitionspartnern stößt das auf Widerspruch.
Angesichts des zusätzlichen Gesprächsbedarfs zum Haushalt warnen die Grünen den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor einem neuerlichen Sparkurs. „Ein Finanzminister kann nicht nur Vorschläge verwerfen, er muss Lösungen entwickeln“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch t-online. „Rechtlich und finanzpolitisch ist dafür ausreichend Spielraum vorhanden. Das zeigt auch das Rechtsgutachten, das von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde.“
Die Ampelkoalition muss die mühsam erzielte Einigung zum Bundeshaushalt 2025 aus Sicht des Finanzministeriums nachverhandeln. Das gehe aus einem ökonomischen und einem juristischen Gutachten zu Vorhaben hervor, mit denen die Bundesregierung eine verbliebene Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro halbieren wollte. Nach Meinung des Finanzministeriums muss es deshalb jetzt weitere Sparmaßnahmen geben, auch „zur Stärkung der Treffsicherheit der Sozialausgaben“.
Grünen-Fraktionsvize Audretsch mahnte Lindner: „Wir können uns ein Kaputtsparen nicht leisten. Das wird es mit uns nicht geben.“ Klar sei, „eine Lösung darf weder auf Kosten des sozialen Zusammenhalts noch auf Kosten des Klimaschutzes gehen“, sagte Audretsch. „Kopf-in-den-Sand-Politik ist jetzt zu wenig.“
Bei der neu aufgeflammten Diskussion um den Haushalt geht es im Kern um drei Maßnahmen, die sich Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) überlegt hatten, um etwa acht Milliarden Euro der fehlenden 17 Milliarden zu mobilisieren. Dabei ging es um Darlehen an die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft sowie um übriggebliebene Milliarden bei der Förderbank KfW aus der Zeit der Gaspreisbremse. Die Pläne sollten jedoch noch einmal verfassungsrechtlich und wirtschaftlich geprüft werden.
Nun sieht der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden“. Auch ein Rechtsgutachten sieht erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Mindestens dieses Instrument scheint damit wegzufallen.
Der Bahn zusätzliches Geld zu geben, ist hingegen offenbar weiterhin möglich. Aus dem Finanzministerium hieß es nun lediglich, das solle statt als Darlehen nun als Eigenkapital geschehen, in Höhe von bis zu 3,6 Milliarden Euro. Das würde die Lücke von etwa 8 Milliarden Euro jedoch nicht schließen.
Beim dritten Vorhaben scheinen die Interpretationen in der Koalition hingegen auseinanderzugehen. Ein Darlehen für die Autobahn GmbH sieht man im Finanzministerium nach den Gutachten nun kritisch. Damit das Geld nicht auf die Schuldenbremse angerechnet würde, müsste eine Rückzahlung mit Sicherheit erwartet werden können, heißt es aus Lindners Haus.
Da die Autobahn GmbH aber keine eigenen Einnahmen habe, sei das nicht gegeben. Das ließe sich zwar ändern, Lindners Leute halten eine Einigung dazu im Bundestag bis zur Verabschiedung des Haushalts aber nicht für realistisch.