Wer noch einen grauen Führerschein aus Papier besitzt, sollte den „Lappen“ bis spätestens 2025 umgetauscht haben. Welche Folgen das hat, lesen Sie hier.
Das Wichtigste im Überblick
Es ist ein Umtausch im großen Stil: Bis zum 19.1.2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine aus Papier sowie Plastikführerscheine der ersten Generation (ausgestellt bis 18.1.2013) gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat ausgewechselt sein. Betroffen ist auch der „graue Führerschein“, der in Deutschland ab 1986 vom rosafarbenen Führerschein abgelöst wurde. 1999 führte die EU die Führerscheinkarte ein und damit auch neue Führerscheinklassen.
Der Führerschein im einheitlichen Scheckkartenformat hat einige Vorteile:
- Er ist weit schwieriger zu fälschen als der Papierlappen.
- Die Daten zum Führerschein sind europaweit in einer Kartei abgespeichert.
- Die Führerscheinklassen sind europaweit einheitlich.
Dann müssen die Führerscheine umgetauscht sein
Damit die Behörden nicht überlastet werden, geschieht der Umtausch gestaffelt: Bis zum 19. Januar 2024 waren die Geburtsjahre bis 1970 dran – und damit alle Besitzer eines grauen Führerscheins. Die Geburtsjahrgänge 1971 oder später müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren rosafarbenen Führerschein in die Scheckkarte umtauschen. Damit sind alle Papierversionen ab 2025 ungültig. Die ersten alten Scheckkartenführerscheine (bis 2013 ausgestellt) sind erst ab 2026 vom Umtausch betroffen.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind übrigens zunächst nicht vom Umtausch betroffen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen: Diese Autofahrer wären zu diesem Zeitpunkt mindestens 80 Jahre alt und sollen dann entscheiden können, ob sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahren möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.
Welche Nachteile hat der Umtausch?
Nachteile haben Sie durch den Umtausch an sich nicht, heißt es vom ADAC: „Weder sind ärztliche Untersuchungen erforderlich, noch gibt es inhaltliche Befristungen.“ Auch die Fahrerlaubnisklassen laufen nicht ab – jedoch das Dokument an sich: Der Führerschein läuft nach 15 Jahren ab, danach müssen Sie kostenpflichtig Ersatz beantragen.
Umtausch: Hier ist er möglich und das kostet er
Für den Umtausch Ihres grauen Führerscheins ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes zuständig (teilweise auch die Bürgerämter vor Ort). Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen, Ihren Führerschein im Original und ein biometrisches Passfoto mitbringen. Falls Ihr grauer Führerschein nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, müssen Sie von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Das ist ein Auszug aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister. Er enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten. Wie das Ganze online funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Auf Wunsch können Sie übrigens Ihren alten Führerschein als Erinnerung mitnehmen – wenn er vorher von der Behörde entwertet wurde.
Kosten für den Tausch und Lösungen für eine verpasste Frist
Die Kosten für den Tausch liegen bei rund 25 Euro. Wenn Sie als privater Pkw-Fahrer Ihren Führerschein nicht umtauschen oder die Frist versäumen, können die Behörden ein Verwarnungsgeld von 10 Euro verhängen (mehr dazu lesen Sie hier). Drastischer sind die Strafen, wenn Sie mit einem alten Lkw- oder Bus-Führerschein beruflich fahren: Dann begehen Sie nämlich eine Straftat. Daher sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Behörde melden und den Umtausch zeitnah erledigen.