Eine Patientin erhielt in Spanien ungewollt Bluttransfusion. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof prüft nun eine mögliche Rechtsverletzung.
Eine Anhängerin der Zeugen Jehovas hat bei einer Operation in Spanien trotz einer Erklärung ungewollt eine Bluttransfusion bekommen: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich nach Angaben der Agence France-Presse, der französischen Nachrichtenagentur, mit der Frage, ob ihr Recht auf Privatleben verletzt sei.
Ein Mitglied der Zeugen Jehovas hat bei einer Operation in Spanien trotz einer schriftlichen Erklärung gegen ihren Willen eine Bluttransfusion bekommen: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich seit Mittwoch mit der Frage, ob dadurch ihr Recht auf Privatleben verletzt und ihre Religionsfreiheit eingeschränkt wurde. Die Patientin stammte aus Ecuador und lebte in Spanien. Sie hatte vor einer Operation 2018 mehrere Dokumente eingereicht, um eine Bluttransfusion auch bei Lebensgefahr abzulehnen.
Spanische Justiz wies die Klage ab
Die Frau war wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt worden. Die dortigen Ärzte erkundigten sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Bluttransfusion.
Die Ärzte teilten der Patientin die Entscheidung nicht mit. Es ist allerdings unklar, ob sie bei dem Transport in den Operationssaal noch aufnahmefähig war. Die Frau verklagte nach ihrer Genesung den Richter, wurde aber von der spanischen Justiz abgewiesen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll erst in einigen Monaten bekannt gegeben werden.
Diskussionen im Gesundheitswesen
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnt Bluttransfusionen ab. Sie betrachten Blut als etwas Heiliges und verweisen auf mehrere Bibelstellen, in denen etwa der Verzehr von Blut verboten wird.
Diese Haltung hat zu vielen ethischen und rechtlichen Diskussionen im Gesundheitswesen geführt. In solchen Fällen müssen Ärzte und Gerichte oft schwierige Entscheidungen treffen, die die religiösen Überzeugungen der Patienten. Diese sollen die medizinische Ethik und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abwägen.