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Home Panorama

Gericht kippt Mordvorwurf gegen Ex-RAF-Terroristin

10. Juli 2025
in Panorama

Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin

Gericht kippt Vorwurf des Mordversuchs gegen Klette


Aktualisiert am 09.07.2025 – 15:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Daniela Klette: Das Foto wurde Ende Mai am zehnten Prozesstag aufgenommen. (Quelle: IMAGO/Noah Wedel/imago)

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden den Vorwurf des versuchten Mordes aufgehoben.

Der schwerwiegendste Vorwurf gegen Daniela Klette ist vom Tisch: Der Ex-RAF-Terroristin wird nun im Prozess vor dem Landgericht Verden nicht länger versuchter Mord vorgeworfen. Das gab das Gericht am Mittwoch bekannt.

Die Angeklagte steht unter Verdacht, mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund erbeutet haben. Insgesamt geht es um 13 Überfälle.

Eine Tat sticht heraus: Bei dem Überfall in Stuhr im Juni 2015 soll ein Schütze mehrfach auf einen Geldtransporter geschossen haben. Zwei Schüsse drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein, die Geldboten blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Schüsse als Mordversuch, das Gericht sieht das inzwischen anders. Die Richter gehen von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus, von dem der Schütze dann zurückgetreten sei.

Seit Prozessstart ging es mehrfach um die Tat in Stuhr im Norden des niedersächsischen Landkreises Diepholz. Der heute 63 Jahre alte Fahrer sagte vor Gericht aus, drei Maskierte hätten ihn damals bedroht. „Ich habe nur gebetet, dass die Scheiben die Kugeln abhalten“, berichtete er. „Ich habe wirklich direkt in ein Mündungsloch geguckt.“

Der 63-Jährige, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, sagte, er habe Todesangst gehabt. Eine Kugel blieb in der Rückenlehne des Fahrersitzes stecken. Der Anwalt des Fahrers erklärte, sein Mandant sei anschließend „sehr traumatisiert“ und monatelang arbeitsunfähig gewesen. „Er hat lang gebraucht, um Schritt für Schritt wieder in das normale Leben zurückzufinden.“

Die Verteidigung lehnte den Vorwurf des versuchten Mordes von Anfang an ab. Sie betonte wiederholt, dass nicht gezielt auf den Fahrer des Geldtransporters geschossen worden sei. Die Anwälte forderten weitere Gutachten, die unter anderem den Schusswinkel und ein Projektil überprüfen sollen.

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