Die Bürger von Limburg haben in einem umstrittenen Bürgerentscheid für die Tötung von Tauben gestimmt. Tierschützer zeigen sich entsetzt.
In Limburg (Hessen) haben die Menschen in einem Bürgerentscheid für die umstrittene Praxis gestimmt, einen Teil der Stadttauben per Genickbruch töten zu lassen. Rund 53 Prozent der Wähler votierten am Sonntag dafür, knapp 47 Prozent stimmten dagegen. Die Abstimmung fand parallel zur Europawahl statt.
Bereits seit Monaten sorgt der Umgang der Stadt mit den Tauben für Diskussionen, die auch überregional Aufmerksamkeit erregten. Bei einer offiziellen Zählung Anfang 2023 wurden 272 Tauben gezählt, hochgerechnet wird von 700 bis 1.000 Tieren ausgegangen. Im November votierte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich für eine auf zwei Jahre begrenzte Tötung durch einen Falkner.
Tierschutzvereine und Umweltschützer reagierten mit starken Protesten auf die Entscheidung, darunter eine Petition und umfangreiche Proteste in sozialen Medien. Trotz der gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren wurde die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung nicht aufgehoben, was schließlich zum Bürgerentscheid führte. Die Mehrheit stimmte gegen die Aufhebung des Beschlusses und damit für das Töten der Tauben.
Auch andere Städte gehen gegen ihre Taubenpopulationen vor, verfolgen jedoch meist andere Ansätze. Einige Städte setzen auf Geburtenkontrolle durch den Austausch echter Eier gegen Gipseier, wie beispielsweise Frankfurt am Main. Andere testen Medikamente, die Tauben vorübergehend unfruchtbar machen, ein Modell, das in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen erprobt wird.
Nach dem Bürgerentscheid zeigten sich Tierschützer entsetzt. „Uns fehlen im Moment einfach die Worte. Wir sind erschüttert“, hieß es auf der Facebook-Seite des Limburger Stadttaubenprojektes. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kündigte für den Fall der Umsetzung der Tötung eine Strafanzeige an.
Limburgs Bürgermeister Marius Hahn (SPD) erklärte, dass die Bürger entschieden hätten, die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner reduzieren zu lassen. Zugleich betonte er, dass eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen erfolgen müsse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe mit einer Entscheidung von 2011 die Tötung von Tauben an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter eine entsprechende Population und Gesundheitsgefahren.