Geldscheine gehen durch viele Hände. Das kann Spuren hinterlassen. Doch was, wenn Euroscheine bemalt, angerissen oder verkohlt sind? Sind sie dann wertlos?
Das Wichtigste im Überblick
Ein Geldschein muss in seinem Leben so einiges mitmachen. Mal wird er lieblos in die Hosentasche geknüllt, dann dort vergessen und im Schleudergang durch die Waschmaschine gejagt oder auch nur unsanft von Hand zu Hand gereicht – klar, dass da auch Schäden zurückbleiben.
Aber was bedeutet das für den Wert des Geldscheins? Kann man Euro-Banknoten noch zum Bezahlen nutzen, wenn sie angerissen, komplett zerrissen, angekokelt, bemalt oder auf andere Art beschädigt sind? Unser Überblick klärt Sie auf.
Ist ein beschädigter Geldschein wertlos?
Nein, nicht automatisch. Der Geldschein behält zunächst seinen Wert – ganz egal, wie er aussieht. Ist ein Geldschein nur leicht beschädigt, zum Beispiel eingerissen, gilt er sogar noch als umlauffähig. Sie können ihn dann problemlos zum Einkaufen verwenden.
Was, wenn der Geldschein stärker beschädigt ist?
Ist der Geldschein komplett zerrissen, ausgebleicht oder geklebt, ist er nicht mehr fit genug für den Zahlungsverkehr. Betroffene können sich dann an ihre Bank oder Sparkasse wenden. Diese sind zwar nicht zum Umtausch verpflichtet, helfen aber in der Regel trotzdem.
Alternativ leistet die Bundesbank Ersatz für beschädigte Geldscheine. Sie können sie persönlich in einer Filiale der Notenbank vorbeibringen (lesen Sie hier, in welchen Städten das geht) oder die Banknoten per Post an das Nationale Analysezentrum der Bundesbank schicken. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Hegelstraße 65, H 313, 55122 Mainz.
Gut zu wissen: In vielen Geschäften können Sie selbst dann noch mit Banknoten bezahlen, wenn diese nicht mehr umlauffähig sind. Händler akzeptieren in der Regel überschaubare Beschädigungen und kleinere Beschriftungen. Sie geben die Scheine dann nicht wieder in Umlauf, sondern führen sie an die Bundesbank zurück.
Wann werden beschädigte Geldscheine ersetzt?
Voraussetzung für den Ersatz ist, dass Sie mehr als die Hälfte des Geldscheins vorlegen können. Oder Sie können nachweisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie das Geld aus Versehen verkohlen.
Selbst dann können die Experten im Analysezentrum der Bundesbank noch etwas aus den verbrannten Klumpen herausholen. Gleiches gilt, wenn der Geldschein vermodert oder verklebt sein sollte. Für die Analyse ist allerdings ein sogenannter Erstattungsantrag nötig, den Sie hier auf der Internetseite der Bundesbank finden.
Selbst kleinste Teile beziehungsweise Reste wie zum Beispiel Asche sollten Sie dann so verpacken, dass sie nicht noch stärker beschädigt werden. Bei Scheinen, die „repariert“, also geklebt wurden, ist besondere Vorsicht angebracht: Hier sollten Sie anhand der Seriennummer prüfen, ob es sich überhaupt um Teile desselben Geldscheins handelt. Nur dann wird Ihnen der Schein ersetzt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstattungsantrags?
In der Regel etwa sechs bis acht Wochen.
Verlangt die Bundesbank Bearbeitungsgebühren?
Die Bearbeitung eines Erstattungsantrags und gegebenenfalls der Versand einer neuen Banknote sind in der Regel kostenlos. Auch beim Umtausch in einer Bundesbankfiliale fallen keine Gebühren an.