In der Ärzteschaft stehen die wichtigsten Tage des Jahres bevor. Doch inhaltlich gibt es vor allem ein Thema: die Krankenhausreform. Die Meinungen gehen weit auseinander. Warum?
Das Wichtigste im Überblick
Bereits im Jahr 2022 brachte die Regierungskommission Krankenhaus erstmals Vorschläge für eine Reform der Krankenhausversorgung ein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach trieb darauf aufbauend die Krankenhausreform voran, erntete dabei aber auch viel Widerspruch. Und so befindet sich das Gesetz trotz zahlreicher Verhandlungsrunden mit den Ländern und Branchenvertretern noch immer nicht auf der Zielgeraden.
In diesen Tagen kommen zahlreiche Vertreter der Ärzteschaft zusammen, um über die aktuelle Situation des Berufsstands zu sprechen. Am Wochenende findet in Mainz zunächst die Hauptversammlung des Marburger Bundes statt, dem Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. In der Woche darauf folgt an gleicher Stelle der Bundesärztetag, das sogenannte „Parlament der Ärzteschaft“. Im Fokus steht dann insbesondere die Krankenhausreform – noch immer.
Denn nach wie vor gibt es zahlreiche Kritikpunkte an den Vorschlägen Lauterbachs. Manche beziehen sich auf konkrete Maßnahmen, viele andere auf die Finanzierung. t-online gibt einen Überblick, warum die Kritik so groß ist.
Was wird an der Krankenhausreform kritisiert?
Dass das Krankenhaussystem in Deutschland reformiert werden muss, darin sind sich viele Akteure einig. Mit den konkreten Vorschlägen Lauterbachs aber sind viele unzufrieden. „Der Umbau der Krankenhausstruktur ist völlig falsch finanziert“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Greiner t-online. Der Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld wird beim Ärztetag zum Thema „Gesundheitsversorgung der Zukunft“ referieren.
So sollen die Zuschüsse des Bundes laut Lauterbach aus den Krankenkassenbeiträgen bezahlt werden. Greiner fordert eine Finanzierung aus Steuermitteln. „Wir haben ohnehin schon den höchsten durchschnittlichen Beitragssatz bei den Krankenkassen seit Gründung der Bundesrepublik“, lautet seine Begründung.
Kritik gibt es nicht nur daran, woher die Gelder kommen, sondern auch, wie sie verteilt werden sollen. Wurden Kliniken bisher pro behandeltem Patienten bezahlt, sollen Krankenhäuser nun feste Summen für die angebotenen Leistungen erhalten. Weil die Anzahl der behandelten Patienten aber noch immer zu einem Teil die Finanzierung bestimmen soll, regt sich Widerstand. „Hier geht der Entwurf in eine falsche Richtung“, sagt Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes t-online.
Zudem fühlen sich die Bundesländer übergangen, Krankenhausplanung ist schließlich eigentlich Ländersache. Die Reform „gegen deren Willen durchzusetzen, wird, selbst wenn das Gesetz so beschlossen werden sollte, eine schnelle Umsetzung sehr unwahrscheinlich machen“, urteilt Greiner. Die Länder drohen sogar mit einer Verfassungsklage. Lauterbach sieht das allerdings nicht als Problem. „Darauf freue ich mich sogar ein bisschen“, sagte er im Podcast Table.Today von Table.Briefings. „Es ist immer wichtig, dass man auch zeigt, was man verfassungsrechtlich kann.“
Wie würde die Reform die Versorgung der Patienten verändern?
Die Rolle der Krankenhäuser würde sich mit der Krankenhausreform erheblich verändern. Sie dürften bestimmte Leistungen nur noch dann erbringen, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dadurch sollen einige Angebote in weniger Krankenhäusern, dafür aber ausschließlich von Experten durchgeführt werden können.
Zudem sollen Krankenhäuser grundsätzlich weniger aufgesucht werden. „Ziel ist, mittelfristig alles, was ambulant möglich ist, auch ambulant zu machen. Nur noch sehr schwere Fälle würden dann stationär im Krankenhaus aufgenommen“, erklärt Greiner.
Lauterbach will dadurch unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden, wie der Minister am Freitag auf einer Pressekonferenz erklärte: „Ein ineffizientes System können wir uns nicht mehr leisten.“ Die Versorgung in Praxen und Kliniken müsse besser aufeinander abgestimmt werden.