Berlin Was passiert, wenn das Erdgas knapp wird, steht auf 59 Seiten im Leitfaden „Krisenvorsorge Fuel“. Er konkretisiert die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des „Notfallplans Fuel“ des Bundeswirtschaftsministeriums.
In dem Papier schildern die Verbände der Gasbranche, wie zu verfahren ist, wenn die Gasmengen nicht mehr ausreichen, um alle Abnehmer wunschgemäß zu versorgen. In einer solchen „übergeordneten nationalen Gasmangellage“ greift eine Kaskade der Abschaltungen, beschrieben im Kapitel „Vorgehen bei Krisensituationen“.
Bevor der Notfallplan greift, müssen allerdings erst alle marktbezogenen Maßnahmen ausgeschöpft sein. Damit sind etwa vertragliche Regelungen über Abschaltungen gemeint. So gibt es beispielsweise Unternehmenskunden, die mit ihrem Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen Lieferunterbrechungen vereinbart haben. Sie lassen sich die Unterbrechung der Lieferung honorieren. Doch die Potenziale solcher Abschaltungen sind begrenzt.
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