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Funkenbildung möglich: Raclette-Grill wird zurückgerufen

17. Januar 2024
in Leben

Wegen eines möglichen Defekts einer Heizspirale wird ein Raclette-Grill zurückgerufen. Bei dem Gerät kann es zu Funkenbildung kommen.

Raclettes sind besonders zu Weihnachten und Silvester ein viel genutztes und beliebtes Küchengerät. In Gesellschaft macht das Kochen mit den kleinen Pfännchen besonders viel Spaß.

Doch wie bei allen elektronischen Geräten kann es auch bei einem Raclette-Grill zu Defekten kommen. Aktuell ruft die Tempo International GmbH etwa den Artikel „3 in 1 Raclette-Grill mit Granit-Grillstein“ der Marke StarQ zurück. In vereinzelten Fällen könne ein Defekt auftreten, der zu einem Durchbrennen der Heizspirale mit Funkenbildung führen kann.

Funkenbildung kann potenziell gefährlich werden. Funken können leicht brennbare Materialien in der Umgebung entzünden. Dies ist besonders kritisch in Umgebungen mit leicht entzündlichen Substanzen oder in Haushalten, wo brennbare Materialien wie Vorhänge, Papier oder Möbel vorhanden sind.

Diese Raclette-Grills sind vom Rückruf betroffen

Betroffen sind Produkte mit der Modellnummer RC3. Das Gerät wurde von Dezember 2023 bis Anfang Januar 2024 deutschlandweit bei Marktkauf, Edeka, Budni und Netto Marken-Discount angeboten.

Artikel: „3 in 1 Raclette-Grill mit Granit-Grillstein“
Marke: starQ
Modellnummer: RC3
Verkauft von Dezember 2023 bis Anfang Januar 2024 deutschlandweit bei Marktkauf, Edeka, Budni und Netto Marken-Discount

Verbraucher werden gebeten, den Raclette-Grill nicht mehr zu nutzen, wenn man ein von dem Rückruf betroffenes Produkt besitzt. Andere Artikel der Marke StarQ sind nicht betroffen. Der Raclette-Grill kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in seinen Einkaufsstätten zurückgegeben werden.

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