Im US-Bundesstaat Ohio steht eine Frau vor Gericht, nachdem sie eine Totgeburt hatte. Frauenrechtler zeigen sich entsetzt über die Anklage.
Im US-Bundesstaat Ohio wurde eine Frau wegen Leichenschändung angeklagt, nachdem sie auf einer Toilette eine Totgeburt hatte. Das Bestätigte ihr Anwalt dem US-Nachrichtensender CNN. Demnach treffe die Angeklagte zwar laut eines Gerichtsmediziners keine Schuld am Tot des Fötus, doch sie habe dessen Überreste nicht vorschriftsgemäß entsorgt, so der Vorwurf.
Vor ihrer Totgeburt soll die Frau laut einem Bericht eines Gerichtsmediziners mehrmals im Krankenhaus gewesen sein. Dort habe man ihr gesagt, dass der Fötus nicht lebensfähig sei und ihr zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten. Zu diesem war es jedoch nicht gekommen. Die Angeklagte bestätigte dies gegenüber der „Washington Post“. Demnach habe sie drei Tage nachdem sie das erste Mal im Krankenhaus war, eine Totgeburt gehabt, während sie auf der Toilette saß.
In den USA sind Schwangerschaftsabbrüche in vielen Bundesstaaten nur schwer oder gar nicht möglich. Ohio gehört jedoch nicht dazu: Bis zur Lebensfähigkeit des Fötus ist das Recht aus Abtreibung dort verfassungsrechtlich geschützt, also ungefähr bis zur 24. Schwangerschaftswoche – und auch darüber hinaus, sofern das Leben der Mutter gefährdet sein sollte.
Staatsanwalt: Geht nicht darum, wie der Fötus gestorben ist
Den Medienberichten zufolge habe die Frau nach ihrer Totgeburt versucht, alle Überreste des Fötus aus der Toilette zu entfernen. Dann sei sie zu einem Friseurtermin gefahren. Dort angekommen sei sie jedoch so blass und zittrig gewesen, dass ihre Friseurin einen Krankenwagen für sie rief. Im Krankenhaus habe sie dann erzählt, was passiert sei. Eine Krankenschwester habe daraufhin die Polizei verständigt.
Diese habe die Frau noch vor Ort vernommen, worauf sie schließlich wegen des Vorwurfs der Leichenschändung angeklagt worden sei. „Es geht nicht darum, wie das Kind gestorben ist oder wann es gestorben ist“, so der Staatsanwalt laut den Berichten während der ersten Anhörung der Frau. Demnach gehe es ihm um die Tatsache, dass der Fötus in eine Toilette gesteckt worden sei und dass er diese möglicherweise verstopfen hätte können.
Frauenrechtlerinnen warnen vor möglichen Folgen eines Urteils
Ärzte und Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen einsetzen, zeigten sich entsetzt über die Anklage. Die Organisation „Ohio Physicians for Reproductive Rights“ warnte in einem offenen Brief davor, dass, ein mögliches Urteil gegen die Angeklagte, bedeuten könnte, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt möglicherweise aus Angst keine ärztliche Hilfe mehr suchen würden.
Ob es zu einer Verurteilung kommt, ist noch unklar. Wie die „Washington Post“ berichtet, gibt es für Privatpersonen keine Richtlinien, wie ein Fötus in bei einer Totgeburt zu Hause zu entsorgen ist. Die existierenden Richtlinien bezögen sich demnach nur auf medizinische Einrichtungen.