Über den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg besteht seit vielen Jahren ein Disput. Nun sind zwei Klagen gegen das Verkehrsprojekt gescheitert.
In einem langjährigen Streit über den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zwei Klagen gegen das Projekt abgewiesen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung ist nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich, wie ein Gerichtssprecher am heutigen Dienstag mitteilte.
Frankenschnellweg: So lauten die Vorwürfe der Kläger
Die Klagen stammten vom Bund Naturschutz (BN) sowie einem Anwohner aus Nürnberg. Sie wollten mit ihren Einwänden den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 verhindern. Der Streckenabschnitt ist oftmals überlastet und zudem sanierungsbedürftig.
Die Kläger argumentierten unter anderem, dass eine Erweiterung noch mehr Verkehr in Nürnberg anziehen würde und die zeitweise hohen Stickoxidwerte der Stadtluft weiter verschlechtern könnte. Zusätzlich wurden von Seiten des BN die hohen Kosten für die Umsetzung kritisiert. Die Stadt schätzte zuletzt, dass das Projekt rund 700 Millionen Euro kosten werde.
Kosten-Kritik von Nürnbergs OB Marcus König
Im Rahmen des Projekts soll ein Teil des Frankenschnellwegs um eine Fahrbahn erweitert werden. Außerdem sind der Bau von Lärmschutzwänden und die Verlegung des Verkehrs in einen etwa zwei Kilometer langen Tunnel geplant. Die Stadt behauptet, dass der Ausbau weniger Stau und mehr Grünflächen bringen würde.
Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) äußerte sich positiv zu der Entscheidung des VGH: „Justitia hat uns recht gegeben.“ Er kritisierte jedoch, dass durch die jahrelangen Klagen „die notwendige Modernisierung des Frankenschnellwegs nicht nur zeitlich um sehr viele Jahre verzögert“ worden sei und sich die erwarteten Kosten für das Projekt dadurch bereits mehr als verdoppelt hätten.
Frankenschnellweg: Stadt Nürnberg stellt sich auf Beschwerde ein
Die Stadt rechnet damit, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird. König empfahl, innezuhalten und die Situation neu zu bewerten, um zu einer schnelleren, kostengünstigeren und moderneren Lösung zu gelangen.
Trotzdem bezeichnete der Bund Naturschutz die Abweisung der Klagen als Rückschlag für Klimaschutz und Verkehrswende. Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN, nannte es „bitter“, dass der VGH das Projekt genehmigt hat und appellierte an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie die Nürnberger Stadtpolitik, diese „Dinosaurierplanung“ aufzugeben.
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Nach ihrer Veröffentlichung wird entschieden, ob das Bundesverwaltungsgericht angerufen wird. Der Fall liegt bereits seit 2013 vor Gericht.