In vielen Berufen müssen Arbeitnehmer regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Nicht immer gilt die Fortbildung als Arbeitszeit. Ein Überblick.
Um immer auf dem neuesten Stand zu sein oder auf der Karriereleiter aufzusteigen, ist es für Arbeitnehmer wichtig, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Fortbildung kann auf eigene Initiative erfolgen, aber auch vom Arbeitgeber angeordnet werden. Nicht immer gilt eine Fortbildung als Arbeitszeit.
Eine Fortbildung zählt als Arbeitszeit, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet wird. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Vergütung während der Fortbildung. Obwohl der Arbeitnehmer während der Fortbildung keine unmittelbare Arbeitsleistung erbringt, muss der Arbeitgeber die übliche Vergütung zahlen.
Im Gegenzug ist der Arbeitnehmer verpflichtet, an der Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Steht die Fortbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und wird sie vom Arbeitgeber angeordnet, besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
Nicht als Arbeitszeit zählt eine Fortbildung, wenn sie nicht vom Arbeitgeber angeordnet wird. Möchten Sie sich weiterbilden und tragen Sie die Kosten für die Fortbildung selbst, kann der Arbeitgeber die Fortbildung auf die Arbeitszeit anrechnen. Das ist dann der Fall, wenn sie in seinem Interesse ist.
Ob der Arbeitgeber Sie für die selbstfinanzierte Fortbildung freistellt, ist eine Frage der Kulanz. Er kann verlangen, dass Sie für die Teilnahme an der Fortbildung Urlaub nehmen. Eine flexibel gestaltete Arbeitszeit kann die Teilnahme mitunter ermöglichen, ohne dass Sie Urlaub nehmen müssen.
Zählt die Fortbildung als Arbeitszeit, da sie vom Arbeitgeber angeordnet wurde, gelten auch An- und Abreise als Arbeitszeit. Diese Fahrtzeiten können als Überstunden gelten, wenn dadurch die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Der Arbeitgeber kann Ihnen die Überstunden bezahlen oder einen Freizeitausgleich gewähren.
Nicht immer finden Fortbildungsmaßnahmen in der Zeit von Montag bis Freitag statt. Eine Fortbildung am Wochenende oder nach Feierabend führt zur Überschreitung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Dann sind es Überstunden, wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Bei einer Fortbildung am Wochenende besteht mitunter Anspruch auf einen Wochenendzuschlag bei der Vergütung von Überstunden.
Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zu einer Teilnahme an einer Fortbildung verpflichten, die am Wochenende stattfindet. Sind Sie mit der Teilnahme an einer Fortbildung am Wochenende einverstanden, die vom Arbeitgeber angeordnet wird, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich.
In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen und Bayern, haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die Fortbildung die Voraussetzungen erfüllt. Der Arbeitgeber stellt Sie dann von der regulären Arbeitszeit frei. Während des Bildungsurlaubs haben Sie keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn die Zeit für die Fortbildung die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit überschreitet.