Streik bei Discover Airlines
Flug gestrichen: Wann gibt es Geld zurück?
Aktualisiert am 26.08.2024 – 11:33 UhrLesedauer: 3 Min.
Aktuell kommt es bei Discover-Airlines zu Streiks von Piloten und Kabinenpersonal. Viele Reisende sind davon betroffen. Welche Rechte haben Passagiere?
Die Lufthansa-Tochter Discover Airlines hat einen Streik angekündigt. Von Dienstag- bis Freitagnacht sollen alle Flugzeuge mit Abflug aus Deutschland stillstehen. Hintergrund des Streiks sind Streitigkeiten zwischen den Gewerkschaften Ufo, Vereinigung Cockpit (VC) und ver.di.
Discover Airlines fliegt aktuell von den Flughäfen München und Frankfurt und hat 27 Flugzeuge in der Flotte. Was können Sie tun, wenn Ihr Flug gestrichen wurde?
Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich. Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Die Verbraucherzentrale NRW rät, in diesem Fall auf eine Lösung mit einer anderen Airline oder späteren Flügen zu drängen. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren Sie sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Passagiere haben ab zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Essen und Getränke. Außerdem stehen ihnen mindestens zwei kostenlose Telefonate zu.
Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel und den Transfer übernehmen. Achtung: Sollte die Airline keine Verpflegung oder Übernachtung anbieten, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Heben Sie in diesem Fall alle Belege und Rechnungen auf, um sie später einzureichen. Die Airline muss die Kosten im Nachhinein erstatten.
Bei streikbedingtem Flugausfall muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Hier müssen Sie laut Verbraucherzentrale allerdings mit wesentlich späteren Abflügen rechnen.
Auch hier gilt: Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den darauffolgenden Tagen statt, muss die Fluggesellschaft die Reisenden in einem Hotel unterbringen und den Transfer hin und zurück bereitstellen. Ebenso haben Airlines die Möglichkeit, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Kommt der Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort an, können sich Reisende laut ADAC auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung berufen und haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese ist abhängig von der Flugstrecke. Bei einer Strecke von 1.500 Kilometern liegt die Pauschale bei 250 Euro, bei 3.500 Kilometern bei 600 Euro.
Diese Entschädigung gelte allerdings nur bei EU-Flügen – also wenn der Flug an einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union startet oder an einem Zielflughafen innerhalb der EU landet und mit einer Europäischen Airline geflogen wurde.
Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.
Laut Verbraucherzentrale muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen rückerstatten. Um einen neuen Flug, Transfer und Übernachtungen müssen sich Reisende dann allerdings eigenständig kümmern. Daher lohnt es sich, aktuelle Flugpreise zu überprüfen, bevor man eine Rückerstattung beantragt.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Der Verbraucherzentrale zufolge können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man dem Reiseveranstalter die Verspätung umgehend melden.