Streiks durch Piloten oder Bodenpersonal haben große Auswirkungen. Welche Rechte haben Passagiere? Wichtige Tipps für Betroffene.
Das Wichtigste im Überblick
Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber Recht auf einen Ausgleich. Airlines können die Verantwortung dafür nicht auf Reisebüros oder Buchungsplattformen abwälzen.
Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren Sie sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Passagiere haben bei längerer Wartezeit Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline laut der Verbraucherzentrale Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug.
Findet der Ersatzflug aber erst am nächsten Tag oder in den darauffolgenden Tagen statt, muss die Fluggesellschaft die Reisenden in einem Hotel unterbringen und für die Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen sorgen, so die Verbraucherzentralen weiter. Ebenso haben Airlines die Möglichkeit, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Gut zu wissen
Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder eine Rückerstattung der Ticketkosten, auch unabhängig davon, ob Ihnen eine Entschädigungszahlung zusteht.
Frist für Alternative setzen
Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Als angemessenes Zeitfenster für die Frist gelten zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit.
Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, rät die Verbraucherzentrale Reisenden, sich selbst Ersatz zu beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung zu stellen.
Ab fünf Stunden Verspätung Geld zurückverlangen
Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.
Das gilt für Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Laut der Verbraucherzentrale können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man die Verspätung dem Reiseveranstalter umgehend melden.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Stornierung der Reise denkbar – etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.
Streik als außerordentlicher Umstand?
Streikt das Bodenpersonal einer Fluggesellschaft, können Reisende außerdem ein Recht auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben. „Es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich entlasten durch eine rechtzeitige Information oder aufgrund von außergewöhnlichen Umständen“, heißt es von der Verbraucherzentrale.
Bei einem Streik des eigenen Personals können sich Fluggesellschaften den Verbraucherschützern zufolge allerdings nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände beziehungsweise höhere Gewalt berufen.
Kontaktdaten Airlines und Veranstalter
Fluggesellschaft | Hotline | Website |
---|---|---|
Ryanair | 030 80098356 | www.ryanair.com |
Air France | 069 299 93 772 | www.airfrance.de |
British Airways | 0421 5575 758 | www.britishairways.com |
Condor | 01806 767767* | www.condor.com |
Emirates | 069 9451 92000 | www.emirates.com |
Eurowings | 01806 320 320* | www.eurowings.com |
Iberia | 069 500 738 74 | www.iberia.com |
ITA Airways | 069 66102730 | www.ita-airways.com |
KLM | 069 299 93 770 | www.klm.com |
Lufthansa | 069 86 799 799 | www.lufthansa.com |
SAS | 069 86 799 676 | www.flysas.com |
Tuifly | 0421 5250 579 | www.tuifly.com |
Turkish Airlines | 069 86 799 849 | www.turkishairlines.com |
Reiseveranstalter | Hotline | Website |
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Alltours | 0211 5427 4144 | www.alltours.de |
DER.com | 06109 505 433 | www.der.com |
Dertour | 069 153 22 55 33 | www.dertour.de |
FTI | 089 710 451 498 | www.fti.de |
ITS | 0220 342 130 | www.its.de |
Jahn | 0220 342 120 | www.jahnreisen.de |
L’Tur | 0761 557 557 | www.ltur.com |
Neckermann Reisen | 0211 78 177 066 | www.neckermann-reisen.de |
Travelix | 0220 342 255 | www.travelix.de |
Tui | 0511 567 8600 | www.tui.com |
Schauinsland-Reisen | 0203 99405 699 | www.schauinsland-reisen.de |
Gebühren für Hotlines mit Sonderrufnummern: * 0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz. Tarife in anderen Ländern können abweichen.
Hilfe von Verbraucherschützern
Wer mehr über seine Rechte als Fluggast in Erfahrung bringen möchte, kann außerdem auf die Webseiten der Verbraucherschützer zurückgreifen. Außerdem bietet auch die „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wertvolle Informationen bei Verspätungen und Flugausfällen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet unter selbsthilfe.evz.de ebenfalls nützliche Informationen zur Selbsthilfe.