Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihre Grundstücke neu vermessen.
(Foto: IMAGO/Hans Blossey)
Frankfurt Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt meist nach einigen Wochen Post vom Finanzamt. Die verschickten Bescheide zeigen, wie das Grundstück bewertet wird. Die genaue Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer teilen die Gemeinden erst 2024 mit.
Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt), beobachtet: „Die Software der Finanzämter funktioniert. Nach den bisherigen Rückmeldungen kommen in der Regel dieselben Ergebnisse heraus, die Steuerprogramme zuvor berechnet haben.“
Dennoch können die Bescheide fehlerhaft sein, weil falsche Daten erfasst wurden: Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wurde vielleicht nicht als Zweifamilienhaus angekreuzt, ein Carport als Garage eingetragen oder eine Terrasse als volle Wohnfläche gezählt. Viele stolpern auch über die Mindestrestnutzungsdauer, Bodenrichtwerte, die nicht den Verkehrswert ihres Grundstücks widerspiegeln, oder Nettokaltmieten, die Vermieter gar nicht einstreichen.
Doch für einen Einspruch haben Betroffene nur einen Monat Zeit. Das Handelsblatt erklärt, wann dieser sinnvoll ist und wann Sie besser die Verzögerungstaktik anwenden sollten.
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