Wer online viel verkauft, sollte ein Verkaufstagebuch führen.
(Foto: DigitalVision/Getty Images)
Frankfurt Der Onlinehandel boomt. Dank Marktplätzen wie Airbnb, Ebay und Ebay Kleinanzeigen oder Viagogo können selbst Privatleute schnell ein paar Euro verdienen. Dafür interessiert sich der Fiskus, denn unter Umständen sind die Einnahmen steuerpflichtig.
Bisher mussten die Steuerbehörden den Onlineverkäufern jedoch blind vertrauen. Das ändert sich jetzt. Denn am 1.1.2023 trat aufgrund von EU-Vorschriften das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, das die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen verpflichtet, den Steuerbehörden Verkaufsdaten zu melden – von gewerblichen sowie privaten Nutzern.
„Damit wird die Kontrolle für den Fiskus leichter. Das Risiko, erwischt zu werden, nimmt deutlich zu“, erwartet David Wenzel, Steuerberater aus Mömlingen.
Wichtig wird, künftig alle relevanten Verkäufe selbst korrekt in der Steuererklärung anzugeben. „Nicht erklärte Umsätze oder Gewinne können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden“, warnt Wenzel. Das Handelsblatt erklärt, welche Einnahmen über Onlineportale sie versteuern müssen, ab wie vielen Verkäufen Sie als gewerblich gelten und welche Freibeträge es gibt.
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