Der Milliardär hatte Twitter im Oktober gekauft.
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San Francisco Dem US-Kurzmitteilungsdienst Twitter droht eine Strafzahlung an Deutschland. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren gegen die Plattform eingeleitet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Das Ministerium sieht Hinweise auf ein „systemisches Versagen im Beschwerdemanagement“ bei Twitter.
Im Oktober hatte Elon Musk die Plattform gekauft und mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Das Team, das die Verbreitung von Hassbotschaften eindämmen sollte, war besonders stark von den Kündigungen betroffen.
Auf eine Anfrage an die E-Mail-Adresse der Pressestelle des Unternehmens durch das Handelsblatt kam lediglich ein Kothaufen-Emoji als Antwort. Dieses erhalten Presseanfragen automatisch seit einigen Wochen. Elon Musk hatte die Pressestelle aufgelöst. Mehrere Anfragen zu dem Umgang mit Hassbotschaften in Deutschland hatte Twitter während der vergangenen Wochen unbeantwortet gelassen.
Bußgeld von bis zu 40 Millionen Euro kann drohen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) legt Online-Plattformen in Deutschland Pflichten im Umgang mit Beschwerden über potenziell rechtswidrige Inhalte auf. Sie müssen unter anderem schnell prüfen, ob etwas nach dem NetzDG als rechtswidrig einzustufen ist. Ein rechtswidriger Beitrag soll in spätesten sieben Tagen gelöscht werden. Das Bundesamt für Justiz hat die Aufsicht dazu. Das Justizministerium sieht bei Verstößen gegen das Gesetz Bußgelder von bis zu 40 Millionen Euro vor.
Die Behörde teilte mit, ihr seien zahlreiche Inhalte gemeldet worden, die nach ihrer Einschätzung rechtswidrig sind und ungeachtet von Nutzerbeschwerden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gelöscht oder gesperrt worden seien. In dem Bußgeldverfahren gehe es speziell um Beiträge, die in einem Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter veröffentlicht worden seien. „Alle Inhalte enthalten ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten“, schrieb das Bundesamt. Nach Einschätzung der Behörde erfüllen sie den Tatbestand der Beleidigung.
Es wäre nicht das erste Mal, dass das Justizministerium eine Strafe im Rahmen des NetzDG verhängt. Vergangenes Jahr hatte die Behörde gegen den Betreiber des Messenger-Dienstes Telegram ein Bußgeld in Höhe von 5,1 Millionen Euro verhängt. Auch dort ginge es um das fehlende Löschen von strafbaren Inhalten.
Musk tauscht Twitter-Logo durch Hund aus
Milliardär Musk hatte zuletzt mehrere Veränderungen bei Twitter durchgeführt. Seit Montag wurde vielen Nutzern statt des üblichen blauen Vogels als Logo von Twitter ein Hundekopf der Rasse Shiba Inu anzeigt. Der Hund steht für die Kryptowährung Dogecoin. Nach der Logo-Änderung teilte Twitter-CEO Elon Musk außerdem ein Meme über die Änderung mit seinen 133,5 Millionen Followern in dem Kurznachrichtendienst.
Musk veröffentlicht schon seit Jahren Tweets, die als Unterstützung für den Dogecoin gewertet werden. Mit seinem E-Autobauer Tesla akzeptiert er die Kryptowährung sogar als Zahlungsmittel.
Nach Musks Tweets schießt der Kurs regelmäßig in die Höhe, stürzt anschließend aber auch regelmäßig wieder ab. Aktuell liegt er rund 85 Prozent unter dem im Mai 2021 erreichten Rekordhoch.
Deshalb muss sich Musk aktuell gegen eine Investoren-Klage wehren. Nach dem Kurseinbruch verklagte ein Investor Musk mit dem Vorwurf, er sei Teil eines illegalen Schneeballsystems gewesen, bei dem man den Dogecoin-Preis erst hochgetrieben und dann abstürzen lassen habe.
Musk will blaue Haken nur noch an Abo-Kunden vergeben
Am Wochenende hatte Musk zudem die Verifikation-Abzeichen auf Twitter entwerten lassen. Bislang erhielten Behörden, Firmen oder bekanntere Personen aufgrund einer kostenlosen Prüfung einen Haken, der ihre Identität bestätigte. Diese Haken sollen künftig nur noch an zahlende Abonnenten vergeben werden, allerdings ohne deren Identität zu prüfen.
Am Montag hatten zahlreiche früher verifizierte Accounts weiterhin das Symbol – doch der Erklärtext wurde zu beiden Arten der Häkchen angeglichen. Bisher bekamen die Nutzer bei einem Klick auf das Symbol angezeigt, ob es einst kostenlos vergeben oder jetzt mit einer Abo-Zahlung erkauft wurde. Jetzt heißt es zu allen Häkchen, dass der Account entweder ein Abo abgeschlossen hat oder früher verifiziert war.
Eine Ausnahme traf das Profil der „New York Times“, das seit dem Wochenende kein Verifikations-Häkchen mehr hat. Zuvor hatte ein Twitter-Nutzer Musk darauf hingewiesen, dass die Zeitung angekündigt habe, nicht für ein Abo mit dem Symbol bezahlen zu wollen.
„Ok, dann nehmen wir es weg“, antwortete Musk. Danach griff er die Zeitung in weiteren Tweets an. Er schrieb unter anderem, die „New York Times“ verbreite „Propaganda, die nicht einmal interessant ist“.
Mit Agenturmaterial
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