Ein Griff, der weitreichende Konsequenzen hatte: In Dresden ist ein früherer FDP-Spitzenpolitiker verurteilt worden. Worum es in dem Fall ging.
Ein Vorfall von sexueller Belästigung innerhalb der FDP hat nun ein juristisches Nachspiel gefunden. Der ehemalige FDP-Landesvize und Chef des Stiftungskuratoriums der Wilhelm-Külz-Stiftung, Tino Günther, stand vor dem Dresdner Amtsgericht.
Der Anklagepunkt: ein unangemessener Griff in den Hintern einer Parteikollegin im Sommer 2022. Das berichten die „Sächsische“ und die „Dresdner Neuen Nachrichten“.
Die betroffene 41-jährige damalige FDP-Politikerin berichtete demnach bei dem Prozess, dass Günther sie bei einer Sitzung umarmte und dabei unangemessen am Po berührte. Sie erwartete eine Entschuldigung, doch stattdessen erhielt sie nur halbherzige Erklärungen.
Der Fall eskalierte, als der Vorfall an die Presse gelangte und Günther mit unklaren Aussagen reagierte, was zum Rücktritt beider von ihren Ämtern führte.
Die Politikerin, die sich von ihrer Partei im Stich gelassen fühlte, trat aus der FDP aus und erstattete Anzeige, als Günther den Vorfall leugnete. Vor Gericht bestritt Günther den Berichten zufolge ein sexuelles Motiv. Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (50 Tagessätze à 60 Euro).