Geht es im Koalitionsstreit um die Kindergrundsicherung nur um die geplanten 5000 zusätzlichen Stellen? Die FDP fordert eine grundsätzliche Überarbeitung.
Die FDP fordert von Bundesfamilienministerin Lisa Paus einen grundsätzlich überarbeiteten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung. Andernfalls beabsichtigt sie, im Bundestag nicht zuzustimmen. Generalsekretär Bijan Djir-Sarai kritisierte in der „Bild“-Zeitung, dass die Grünen-Politikerin 5000 zusätzliche Personalstellen zur Abwicklung der Kindergrundsicherung vorsieht. Er fügte hinzu: „Frau Paus“ Pläne für eine Kindergrundsicherung sind ein Bürokratie-Monster, realitätsfern und werden kaum einem Kind wirksam aus der Armut helfen. Ohne eine grundsätzliche Überarbeitung ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig.“
Djir-Sarai forderte Paus auf, den Gesetzentwurf selbst umfassend zu ändern. „Wenn die Ministerin ihr Gesetz noch retten will, muss sie endlich etwas Praktikables auf den Tisch legen.“
Mehrere FDP-Politiker, darunter der Finanzminister und Parteichef Christian Lindner, hatten bereits ihren Unmut über Paus“ Gesetzentwurf geäußert. Dabei drehte es sich zuletzt vor allem um die Schaffung der 5000 neuen Stellen. Paus hatte erklärt: „Das zusätzliche Personal bedeutet eine Bürokratieentlastung für die Bürger. Im Moment tragen sie die Bürokratielast, müssen von Pontius zu Pilatus rennen.“
Sozialpolitisches Prestigeprojekt der Grünen
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung zwischen den Fraktionen. Mit der Sozialreform sollen ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden.
Die Kindergrundsicherung gilt als das sozialpolitische Prestigeprojekt der Grünen. Das Kabinett hatte im September einen Gesetzentwurf mit dem Ziel verabschiedet, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Nach Bedenken der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesrats kündigte die Bundesregierung im Dezember an, den Zeitplan zu überprüfen. Auf dpa-Anfrage teilte das Ministerium von Paus in der vergangenen Woche mit, dass der Zeitplan sowie der Zeitpunkt der Verabschiedung des Entwurfs „vom Fortgang der Beratungen“ im Parlament abhängig seien.