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Fahrzeugbrief verloren – jetzt richtig reagieren

20. Februar 2024
in Auto

Geht der Fahrzeugbrief verloren, ist dies ein Schock – weist er doch das Eigentum am Auto nach. Nun müssen Sie schnell reagieren und alles richtig machen.

Egal, ob für Wohnwagen, Anhänger oder Motorrad: Einen verlorenen Fahrzeugbrief dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Offiziell die Zulassungsbescheinigung Teil II, hat der Fahrzeugbrief Bedeutung als:

  1. Eigentumsnachweis
  2. Technisches Informationsblatt (Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer, Motorleistung usw.)
  3. Sicherheitsfeature (Stichwort Diebstahlschutz)
  4. Teil des Zulassungsverfahrens

Fahrzeugbrief verloren – diese Schritte sind wichtig

Schon beim Alltags-Pkw ist ein verlorener Fahrzeugbrief unangenehm. Wenn es dann das teure Motorrad oder einen Oldtimer als Sammlerstück trifft, muss umso mehr richtig gehandelt und die rechtliche Lage beachtet werden. Besonders wichtig ist, dass Sie den Verlust

  1. der Polizei melden,
  2. bei der zuständigen Zulassungsstelle anzeigen.

Letztere ist jene, bei der das Fahrzeug auch zugelassen wurde. Für die Anzeige bei der Polizei reicht die nächste Dienststelle. Mit der Anzeige lässt sich eine Straftat – wenn die Vermutung eines Diebstahls im Raum steht – leichter verfolgen.

Neuen Fahrzeugbrief beantragen – die Dokumente

Fahren dürfen Sie ein Auto auch ohne den Fahrzeugbrief. Allerdings werden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II irgendwann brauchen. Beantragen Sie die Neuausstellung mit der Verlustmeldung. Sie benötigen folgende Dokumente:

  1. Eidesstattliche Erklärung
  2. Gegebenenfalls Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle
  3. Personalausweis/Reisepass
  4. Zulassungsbescheinigung Teil I
  5. Prüfbericht der zuletzt erfolgten Hauptuntersuchung.

Darüber hinaus kann die Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis anfordern. Die Dauer für die Bearbeitung variiert, liegt meist aber zwischen drei und sechs Wochen.

Kosten der neuen Zulassungsbescheinigung

Die Höhe der Gebühren für den neuen Fahrzeugbrief sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Unterschiede zwischen den Bundesländern und Zulassungsbezirken sind wahrscheinlich – selbst, wenn diese nur wenige Kilometer trennen. Über die öffentlich einsehbaren Gebührenverzeichnisse können Sie sich vorab informieren.

Achtung: Da Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zusammengehören, müssen beide ersetzt werden. Kosten zwischen 60 Euro und 80 Euro sind realistisch. Auslagen für die eidesstattliche Erklärung können hinzukommen.

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