Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, dem drohen hohe Strafen. Doch auch für diejenigen, die im Besitz eines Führerscheins sind und diesen vergessen, bleiben Konsequenzen nicht aus.
2019 gab es rund 457.000 Fahrverbote als Konsequenz für Verkehrssünden. Trotzdem wurden etwa 30 Prozent der Betroffenen weiterhin beim Fahren erwischt, nachdem ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Fahrerlaubnis und Führerschein: Unterschied
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Sie wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung von der zuständigen Behörde erteilt und ist unabhängig vom physischen Führerscheindokument.
Der Führerschein ist ein Dokument, das nach erfolgreicher Prüfung der Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Er dient als Nachweis der Fahrerlaubnis und zeigt, dass jemand berechtigt ist, bestimmte Fahrzeuge zu führen.
Fahren ohne Führerschein: Konsequenzen
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung sind Sie verpflichtet, Ihren Führerschein bei jeder Fahrt auf Verlangen vorzeigen zu können. Wer ohne das Dokument fährt, allerdings über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro kostet. In einigen Fällen erhalten Sie auch nur eine mündliche Verwarnung und können den Führerschein anschließend auf der Polizeidienststelle vorzeigen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Rechtslage
Wer ein Fahrzeug allerdings ohne die erforderliche Erlaubnis führt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Festgelegt ist das im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Gemäß dieser Regelung kann der Fahrzeugführer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden, deren maximale Dauer ein Jahr beträgt.
Sofern eine andere Person als der eigentliche Fahrzeughalter das Fahrzeug führt, besteht die Gefahr, dass dem Fahrzeughalter ebenfalls die gleiche Strafe auferlegt wird. Dies geschieht dann, wenn der Halter anordnet oder zulässt, dass eine Person das Fahrzeug führt, die über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder von einem Fahrverbot betroffen ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konsequenzen
Eine pauschale Aussage zur genauen Höhe der Strafe ist generell nicht möglich, da diese stark von den spezifischen Umständen der jeweiligen Situation abhängt. Falls beispielsweise zusätzliche Faktoren wie Alkoholeinfluss oder Fahrerflucht im Spiel sind, können sich diese Vergehen zu den ursprünglichen Verstößen summieren. Wer allerdings ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss mit Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.
Beispielhafte Strafen beim ersten Verstoß
Beim ersten Verstoß droht Ihnen im Regelfall eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen, deren Höhe von Ihrem Einkommen abhängt.
Mögliche Strafen bei weiteren Verstößen
Das wiederholte Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wird als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) betrachtet und kann somit zu verschärften Strafen führen. Hatten Sie zuvor nur ein Fahrverbot, kann jetzt außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre infrage kommen. Als letzte Konsequenz könnte eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Weitere Strafen während der Ausbildung zum Führerschein
Wenn Sie während der Ausbildung zum Führerschein beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, drohen neben den oben genannten weitere Konsequenzen. In solchen Fällen kann eine Sperrfrist verhängt werden, die Sie daran hindert, den Führerschein für eine bestimmte Zeitspanne zu erwerben. Die Dauer dieser Sperrfrist variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der genauen Umstände der Situation und möglicherweise früherer Verkehrsvergehen.