Der Konzern will US-Nutzer in dem seit zehn Jahren laufenden Verfahren entschädigen.
(Foto: AFP)
San Francisco Den Fb-Konzern Meta holt seine Vergangenheit ein. Das Unternehmen erzielte einen 90 Millionen US-Greenback teuren Vergleich, um eine rund zehn Jahre alte Sammelklage abzuwenden.
Der Vergleich wurde vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zur Genehmigung vorgelegt. Hintergrund conflict eine Funktion, die der Plattform einräumte, Nutzer durch das Web zu verfolgen, selbst nachdem sie sich ausgeloggt hatten. Eine finale Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.
Bei der Klage im Jahr 2012 eingereichten Klage geht es um die von Fb im Jahr 2010 eingeführte Funktion unter dem Namen „Open Graph“. Mit dem „Like-Button“ wurde eine Funktion eingeführt, die andere Websitebetreiber einbinden konnten. Er sollte Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Vorlieben zu äußern.
Die Funktionalität ging jedoch weit darüber hinaus, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der „Like-Button“ ermöglichte es Fb, mithilfe von Cookies Daten über die Aktivitäten der Nutzer auf der betreffenden Web site zu sammeln, etwa darüber, welche Web sites sie besucht, welche Artikel sie angesehen oder welche Produkte sie gekauft haben und wie sie mit der betreffenden Web site kommuniziert haben. Diese Funktion conflict jedoch nicht darauf beschränkt, dass der Button auch wirklich genutzt wurde.
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Fb hatte die Praxis zunächst geleugnet
Fb hatte stets betont, Nutzerdaten würden nicht erfasst, solange sie sich bei der Plattform ausgeloggt hatten. Der Pc-Experte Nik Cubrilovic wies jedoch nach, dass Fb auch ausgeloggte Nutzer weiter durch das Web verfolgt. Nachdem der Konzern die Darstellung von Cubrilovic zunächst als Falschaussage bezeichnet hatte, räumte das Unternehmen doch einen Fehler ein und stellt die Praxis ab. Es folgte ein Gerichtsverfahren, dass sich über eine Dekade hinzog.
Der nun erzielte Vergleich gilt für US-amerikanische Fb-Nutzer, die zwischen dem 22. April 2010 und dem 26. September 2011 ein Konto besaßen und Nicht-Fb-Web sites besuchten, auf denen der „Like-Button“ angezeigt wurde. Als Teil des Vergleichs erklärte sich Meta bereit, die durch diese Praxis gesammelten Nutzerdaten zu löschen.
In einem Assertion teilte Meta mit: „Die Einigung in diesem Fall, der mehr als zehn Jahre alt ist, liegt im besten Interesse unserer Gemeinschaft und unserer Aktionäre, und wir sind froh, dieses Downside hinter uns zu lassen.“
Stephen Grygiel, ein Anwalt der Kläger, teilte mit: „Dies ist ein echter Weckruf für Web- und Werbeunternehmen, die Nutzerdaten sammeln und fortschrittliches Browser-Monitoring einsetzen.“
Meta-Mitarbeiten sollen sich „Metamates“ nennen
Auf einer internen Versammlung legte Meta-CEO Mark Zuckerberg die weitere Strategie des Unternehmens dar. Der Fokus auf dem Metaversum als einer digitalen Welt stehe für das Unternehmen im Zentrum, berichteten Insider. Zudem wandelte Zuckerberg die Leitlinien des Unternehmens um. Zu wird etwa aus dem Spruch „Transfer quick“ der Spruch „Transfer quick collectively“. Vom einstigen Leitspruch „Transfer quick and break issues“ hatte sich Zuckerberg bereits vor Jahren verabschiedet.
Zudem forderte Zuckerberg die Belegschaft auf, sich künftig als „Metamates“ zu verstehen. Es gelte künftig der Firmenwert: „Meta, metamates, me“. Der Spruch sei an eine Redensart aus der Marine angelehnt, erklärte der Meta-Supervisor Andrew „Boz“ Bosworth auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter.
Der Konzern von Mark Zuckerberg steht stark in der Kritik. An der Börse wurde das Unternehmen bei Vorstellung der Quartalszahlen zuletzt stark abgestraft, als Zuckerberg einräumen musste, dass erstmals in der Firmengeschichte die Nutzerzahlen gesunken waren. Während der vergangenen vier Monate hatte das Unternehmen mehr als 40 Prozent an Börsenbewertung verloren.
Mehr: Milliardenmarkt oder Milliardengrab? Was das Metaverse wirklich kann.