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Ex-Pfarrer wird wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

28. Oktober 2024
in Panorama

Ein ehemaliger Pfarrer wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 43-Jährige ist in allen Anklagepunkten schuldig.

Das Landgericht Fulda hat einen ehemaligen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 43-Jährige wurde in allen 68 Anklagepunkten für schuldig befunden, erklärte der Gerichtssprecher, Dominik Dute. Besonders schwer wog der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Verbindung pornografischer Absicht.

Der ehemalige Pfarrer nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis, während sein Anwalt Axel Dohmann Revision ankündigte. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Urteil. Laut Oberstaatsanwalt Benjamin Krause zeigt das Urteil, dass auch Missbrauch ohne körperlichen Kontakt nicht toleriert wird.

Das Gericht erklärte, die Vielzahl der Fälle habe die Strafhöhe bestimmt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann über eine Videochatplattform kinderpornografisches Material verbreitete und Kinder zu sexuellen Handlungen aufforderte. Auch habe er sich dabei selbst gezeigt und die Aufnahmen gespeichert.

Mehrere Einzelstrafen wurden im Urteil zusammengefasst, wobei die höchste Einzelstrafe zweieinhalb Jahre betrug. Insgesamt hätten die Fälle ein Strafmaß von über 35 Jahren ergeben können. Strafmildernd wirkte sich unter anderem das Geständnis des Mannes aus sowie die Tatsache, dass er nie vorbestraft war und gesellschaftlich ruiniert ist.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde er suspendiert und äußerte später Bedauern über seine Taten. Er betonte, als Gemeindepfarrer keine Übergriffe begangen zu haben. In seiner Therapie habe er neue Erkenntnisse über sein Fehlverhalten erhalten.

Die Ermittlungen gegen den Angeklagten wurden durch einen Hinweis der US-Organisation „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)“ im Mai 2022 angestoßen. Der Verdacht bestand darin, dass er kinderpornografisches Material online zugänglich gemacht hatte.

Staatsanwalt Krause hob hervor, dass amerikanische Behörden eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung solcher Verbrechen spielen und wünschte sich entsprechende Maßnahmen auch in Europa.

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