Die US-amerikanische Investmentbank gehört zu einer der größten der Welt.
(Foto: Reuters)
Frankfurt Im Strafprozess wegen Insiderhandels gegen einen früheren Mitarbeiter der US-Investmentbank Lazard hat das Landgericht Frankfurt das Urteil gesprochen: Der Ex-Banker R. erhielt eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, sein Komplize musss für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Laut der Bundesfinanzaufsicht Bafin ist es die bisher höchste verhängte Haftstrafe für Insiderhandel.
Für den Banker wirkte sich dessen Geständnis strafmildernd aus. Der Komplize, ein Betreiber einer Versicherungsagentur, hatte die Taten dagegen trotz erdrückender Beweislast bis zuletzt bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Banker eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert und für den Komplizen vier Jahre und zehn Monate.
Das verurteilte Duo muss außerdem hohe Geldsummen zahlen: Das Gericht ordnete beim Banker die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 119.000 Euro an, bei dem mitangeklagten Versicherungsexperten 6,4 Millionen Euro. Er warfare nach Erkenntnissen des Gerichts des Hauptprofiteur der Taten.
An insgesamt 27 Verhandlungstagen seit April 2021 hatte das Landgericht Frankfurt mehr als 20 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Danach sah es die 14. Strafkammer als erwiesen an, dass R. von April 2018 bis Anfang 2020 wiederholt Particulars über Übernahmeangebote- und Verhandlungen weitergab. Der Versicherungskaufmann nutzte dieses Wissen demnach in sechs Fällen für An- und Verkäufe von Aktien und Derivaten, bevor die Übernahmepläne publik wurden.
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Zu den Aufgaben R.s gehörte die Begleitung von Übernahmeverhandlungen zwischen Bieter- und Zielgesellschaften, in die Lazard eingebunden warfare. So warfare er beispielsweise im April 2019 über das Projekt „Push“ informiert, die geplante Übernahme von Osram Licht durch die Investoren Carlyle/Bain Capital.
Informationen hierüber gab er ebenso weiter wie wenig später Insiderwissen aus dem Projekt „Heritage“. Unter der Bezeichnung führte Lazard ein Mandat der Verlagsgruppe Axel Springer zur Beurteilung des Übernahmeangebotes durch den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR).
Bafin hatte bereits in sieben Fällen Strafanzeige gestellt
Den Komplizen informierte der Lazard-Banker aus den jeweiligen Projekten unter anderem über den zu beurteilenden Übernahmepreis, den Stand der Übernahmeverhandlungen sowie voraussichtliche Advert-hoc-Veröffentlichungstermine. Mit diesem Sonderwissen konnten Aktien- oder Derivategeschäfte so kalkuliert werden, dass laut Anklage „jeder Kapitaleinsatz für den Erwerb sich spätestens mit der Veräußerung zum Advert-hoc-Zeitpunkt um ein Mehrfaches“ auszahlte.
Zuletzt flossen Anfang 2020 Informationen über das Projekt „Fruits“, die Prüfung eines öffentlichen Übernahmeangebots der auf Bausoftware spezialisierten RIB AG durch Schneider Electrical. Am 10. Februar schließlich schlugen Fahnder zu, durchsuchten Wohnungen und Büros der Beschuldigten.
Für R. warfare die Karriere bei Lazard damit vorbei. Gegen die Financial institution selbst gab es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das aber eingestellt wurde. Auslöser der Ermittlungen warfare ein Verdacht der Aufsichtsbehörde Bafin. Sie hatte in insgesamt sieben Fällen Strafanzeige gestellt und „das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren durch verschiedene Stellungnahmen und Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung unterstützt“, wie die Behörde im Nachgang des Urteils in einer Pressemitteilung bekanntgab. Lediglich im Fall von RIB ergab sich der Verdacht erst durch die Durchsuchung.
Die Gier wurde ihnen offenbar zum Verhängnis
Zum Verhängnis wurde dem Banker R. und seinem Komplizen dabei auch, dass sich der Versicherungskaufmann offensichtlich an verschiedene Absprachen nicht hielt. Zum einen investierte er offenbar weit höhere Summen, als ursprünglich ausgemacht gewesen sein sollen. Insgesamt soll der Versicherungsexperte nach Erkenntnissen der Bafin 8,5 Millionen Euro eingesetzt haben.
Zudem investierte er selbst und nicht – wie es laut dem geständigen Banker verabredet gewesen sein soll – über einen Mittelsmann, der als Daytrader aktiv ist und bei dem die häufigen, hohen Investments mit hohem Gewinn womöglich keinen Verdacht erweckt hätten. Dadurch fiel der außergewöhnlich hohe Gewinn auf. Dieser betrug im Schnitt, so berichteten es Sachverständige, weit über 200 Prozent.
Der Fall ist damit unterdessen noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass „in diesem Themenkomplex gegen weitere Personen ermittelt wird. Die Ermittlungen dauern an, ein Verfahrensabschluss ist derzeit nicht absehbar“. Laut Handelsblatt-Informationen sind zwei weitere Beschuldigte im Visier der Ermittler.
Ein Urteil wurde dagegen in einem anderen Fall von Insiderhandel gesprochen, der für einiges Aufsehen in der Finanzbranche gesorgt hatte. Ende September verurteilte das Landgericht Frankfurt einen ehemals hochrangigen Supervisor des Fondshauses Union Make investments zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Der Fondsexperte verantwortete bei Union Funding bis zum Spätsommer 2020 zwei der bedeutendsten Investmentfonds. Ein Komplize, der in leitender Funktion bei der Privatbank Hauck & Aufhäuser arbeitete, erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Mehr: Ein ehemaliger Star-Supervisor von Union Funding muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis