Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Wieso wird mir schon Rente abgezogen, obwohl meine Ex-Frau erst in zehn Jahren in Rente geht?
Lassen Paare sich scheiden, kommt es vor dem Familiengericht zum sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei werden Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, fair unter den ehemaligen Partnern geteilt. Heißt: Wer mehr erworben hat, gibt etwas ab, wer weniger gesammelt hat, bekommt Ansprüche überschrieben.
„Wird der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig, ist dieser von den beteiligten Renten- und Versorgungsträgern anzuwenden“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Für die gesetzliche Rentenversicherung heißt dies, die zu übertragenden Rentenanteile sind zunächst von Ihrem Versicherungskonto auf das Versicherungskonto ihrer Ex-Frau zu übertragen.“
Wann der Ex-Partner in Rente geht, ist unerheblich
Beginnt nun Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und wirksam geworden ist, schlägt sich das sofort in der Höhe Ihrer Bezüge nieder – egal, ob Ihr geschiedener Partner selbst bereits eine Rente erhält. Das gilt sowohl für den Start der regulären Altersrente als auch bei Erwerbsminderungsrenten.
In der „Rentenfrage der Woche“ beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff „Rentenfrage“ an „[email protected]“.