Urteil im Prozess gegen Jérôme Boateng gefallen. Der Fußballer wurde wegen Körperverletzung verurteilt.
Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Kammer verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 40 Tagessätzen à 5.000 Euro, wie eine t-online-Reporterin erfuhr. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen.
Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 100.000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. In den nächsten drei Monaten muss er 50.000 Euro an den Verein für Jugend- und Familienhilfen e. V. und in den nächsten sechs Monaten nochmals 50.000 Euro an den Hauner Verein in der Lindwurmstraße (Kinderchirurgie) zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist“, wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert, die Verteidigung sich dagegen höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen.
Im Zentrum des Verfahrens standen Vorwürfe von Boatengs Ex-Freundin. Der Ex-Nationalspieler soll ihr gegenüber während eines gemeinsamen Karibikurlaubs in Jahr 2018 gewalttätig geworden sein. Sie gab an, der heute 35-Jährige habe ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen.
Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen. Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte.
Er bestritt diese Vorwürfe, sprach allerdings in seinem letzten Wort vor Gericht von einem Fehler. Er bedankte sich beim Gericht dafür, dass es sich „ein Gesamtbild“ von der Situation gemacht habe. Er habe lange geschwiegen, sich aber nun auch mal verteidigen müssen. Er könne noch weiter ausholen – „aber ich bin auch müde und möchte das nicht“. Er schloss mit dem Satz: „In erster Linie möchte ich mich bei meinen Kindern entschuldigen und ich danke ihnen.“