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EU verschärft Auflagen für Porno-Plattformen

21. Dezember 2023
in Digital

Online-Sexplattformen haben riesige Nutzerzahlen. Die EU-Kommission will jetzt mehr Informationen haben – vor allem, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Zahlreiche Sex- und Pornoplattformen im Internet müssen sich in der Europäischen Union künftig an besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte halten. Die EU-Kommission stufte in Brüssel Pornhub, Stripchat und XVideos als „sehr große Online-Plattformen“ unter dem neuen Gesetz über digitale Dienste ein.

Was die Regulierung betrifft, stehen die Unternehmen damit künftig auf einer Stufe mit Twitter, Facebook, Tiktok und mehreren Google-Diensten.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum einfacher gemacht, solche Inhalte zu melden.

Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Betroffen sind derzeit solche mit mehr als monatlich 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU. Von ihnen geht aus Sicht der Kommission ein besonders großes Risiko für die Gesellschaft aus.

Vier Monate Zeit

Pornhub, Stripchat und XVideos haben nun vier Monate Zeit, ihre Pflichten unter dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst Risikobewertungen zum Beispiel zum Umgang mit illegalen Inhalten vornehmen.

Hierzu zählen die Gefahr für geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit. Die Berichte werden dann von der EU-Kommission geprüft.

Geldstrafen drohen

Zudem ist es den Unternehmen verboten, Werbung auf Grundlage sensibler Daten wie politischer Einstellungen oder der sexuellen Orientierung anzuzeigen. Personalisierte Werbung für Minderjährige ist grundsätzlich verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton sagte, die Kommission werde sicherstellen, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen aus dem DSA nachkommen. Insbesondere gehe es darum, Sicherheit für Kinder zu gewährleisten.

Verfahren gegen Kurznachrichtendienst X eröffnet

Am Montag hatte die Kommission erstmals auf Grundlage des DSA ein Verfahren gegen eine Online-Plattform eröffnet. Es betrifft den Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter). Ihm wird nach einer Vorprüfung unter anderem vorgeworfen, EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten zu missachten.

Nach ähnlichen Vorwürfen hatte die Kommission bereits den Facebook-Mutterkonzern Meta und die Videoplattform Tiktok verwarnt. Beide Unternehmen mussten der Kommission zusätzliche Informationen liefern, formale Verfahren wurden bislang jedoch nicht angekündigt.

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