Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung verabschiedet.
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch endgültig grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das irreführende Umweltaussagen auf Produkten verbietet und die Kennzeichnung verbessert.
Die Mitglieder stimmten mit überwältigender Mehrheit für die Richtlinie, die darauf abzielt, Verbraucher vor irreführenden Marketingpraktiken zu schützen und ihnen dabei zu helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen.
„Um dies zu erreichen, werden eine Reihe problematischer Marketinggewohnheiten im Zusammenhang mit Greenwashing und der vorzeitigen Obsoleszenz von Waren in die EU-Liste verbotener Geschäftspraktiken aufgenommen“, heißt es in einer Erklärung des Parlaments.
Das bedeutet, dass Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ und „klimaneutral“ ohne konkrete Anhaltspunkte nicht mehr in der Werbung oder auf Verpackungen verwendet werden dürfen.
Wenn die neuen Regeln in den Mitgliedstaaten eingeführt werden, sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitskennzeichnungen zulässig, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
Darüber hinaus wird die Richtlinie die Behauptung verbieten, dass ein Produkt aufgrund von CO2-Ausgleichssystemen „klimaneutrale“, „reduzierte“ oder „klimapositive“ Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Die EU erklärte, Investitionen von Unternehmen in Klimaschutzprojekte seien zwar willkommen und könnten weiterhin kommuniziert werden, sie könnten den Menschen aber nicht mehr vorgaukeln, ein Produkt sei „gut, weil das Unternehmen irgendwo Bäume gepflanzt hat“.
Dies sei ein großer Erfolg für Umwelt, Klima und Verbraucher, hieß es.
Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes besteht darin, den Fokus von Herstellern und Verbrauchern stärker auf die Haltbarkeit von Waren zu lenken. Künftig müssen Garantieinformationen besser sichtbar sein und ein neues, harmonisiertes Label geschaffen werden, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.
Die Verabschiedung der Richtlinie erfolgt nach monatelangen Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten darüber, wie Umweltaussagen geregelt werden sollen.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln einzuführen.