Wer profitiert von den Daten?
(Foto: Daimler AG)
Berlin, Brüssel Für die Industrie geht es um einen gewaltigen Schatz. Man stelle sich vor, eine Fabrik wird mit Robotern und Sensoren ausgestattet – die Daten, die dabei erhoben werden, landen aber nicht beim Fabrikbesitzer, sondern beim Roboterhersteller. Damit würden Geschäftsgeheimnisse preisgegeben, und Potenzial zur Optimierung würde verschenkt.
Ein EU-Gesetz soll darum erstmals regeln, wer unter welchen Bedingungen Daten nutzen darf. Ist es der Hersteller eines Geräts? Oder ist es ihr Besitzer?
Der „Knowledge Act“, den die EU-Kommission an diesem Mittwoch vor‧stellen wird und der dem Handelsblatt bereits vorliegt, beantwortet diese Frage deutlich: Wer ein Gerät kauft, hat auch Anspruch darauf, die Daten zu nutzen, die er damit erzeugt. Was sich selbstverständlich anhört, ist bislang nicht der Fall. Die Datensätze, die ein modernes Auto ständig erzeugt, sind oft nur dem Hersteller zugänglich.
Der Knowledge Act gibt nun vor:
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- Wer ein Produkt entwickelt, muss darauf achten, dass die beim Benutzen entstehenden Daten zugänglich sind.
- Auf Anfrage des Nutzers muss der Dateninhaber die Daten so schnell wie möglich zur Verfügung stellen, möglicherweise sogar in Echtzeit.
- Der Nutzer darf auch verlangen, dass die Daten so schnell wie möglich an einen Dritten weitergegeben werden.
- Diese Dritten dürfen die Daten nur für jene Zwecke verwenden, für die sie die Daten erhalten haben.
Besondere Relevanz hat der EU-Vorstoß für vernetzte Autos. Moderne Wagen erfassen everlasting Informationen über ihre Umgebung und ihren eigenen Betriebsstatus. Der Hersteller nutzt diese Daten, um seine Produkte zu verbessern, der Kunde hat darauf einen bislang nur eingeschränkten Zugriff.
Die EU reguliert das Geschäft mit Daten.
(Foto: folienfeuer – inventory.adobe.com)
In Zukunft soll der Besitzer eines Autos das Recht haben, seine Daten selbst zu nutzen oder sie an jemand anders weiterzugeben, etwa an eine freie Werkstatt. Das soll die Place der Kunden stärken und gleichzeitig Innovationen in einem Bereich möglich machen, in dem Europa bislang abgeschlagen ist.
Die von Menschen und Maschinen erzeugten Datenmengen nähmen exponentiell zu, heißt es in dem Entwurf. Doch die meisten Daten blieben ungenutzt. Erfasst wird von dem Gesetz auch jeder vernetzte Haushaltsgegenstand. So kann eine entsprechende Waschmaschine Fehlerberichte an den Hersteller senden. Dieser könnte die Daten nutzen, um seine Geräte besser zu machen. Aber auch der Besitzer der Waschmaschine hat ein Interesse an den Daten. Er könnte sie nutzen, um den Fehler selbst zu beheben oder einen Techniker zu beauftragen.
Daten von Sprachassistenten sollen ausgewertet werden können
Wo immer die Daten anfallen: Der Nutzer soll ungehinderten Zugriff darauf haben. Das will der Knowledge Act klarstellen. Interessant könnte das in Bezug auf Sprachassistenten sein, die ständig mitschneiden, was in einer Wohnung gesprochen wird. Der Knowledge Act soll es den Nutzern ermöglichen, diese Daten auszuwerten.
Denn bislang nutzen die Hersteller die vernetzten Gegenstände vor allem, um Kunden an sich zu binden: Der Amazon-Sprachassistent „Alexa“ kauft bei Amazon ein, das Auto funkt seine Daten exklusiv an die Vertragswerkstatt. In der neuen Datenwelt wird das Gegenteil möglich: Smarte Gegenstände lassen sich nach Belieben vernetzen, Serviceanbieter lassen sich wechseln.
Forscher wie Sahin Albayrak von der TU Berlin warten auf den Knowledge Act, weil sie sich klare Regeln wünschen. Albayrak arbeitet an einer Teststrecke für autonomes Fahren mitten in der Hauptstadt. Beteiligt sind auch das Bundesverkehrsministerium und verschiedene Unternehmen und öffentliche Betriebe.
Neben der Teststrecke für selbstfahrende Autos soll auch eine eigene Daten- und Softwareplattform entstehen, auf der die gesammelten Mobilitätsdaten zur Verfügung gestellt werden. Um das rechtssicher leisten zu können, braucht er klare Regeln, nach denen er Daten sammeln, speichern und verwerten kann.
Kunden sollen Daten bei Anbieterwechsel unkompliziert transferieren können
Von dem Entwurf der EU-Kommission hätte er sich sogar noch mehr versprochen: „Der Knowledge Act schafft nicht die Klarheit im Umgang mit Daten bei der Entwicklung autonomer Fahrzeuge in Deutschland und der EU, die wir benötigen würden“, kritisiert Albayrak. Die EU habe zu allgemeine Regeln formuliert, was bedeute, dass die Gesetze auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verteilt seien. Dieses „Regel-Mosaik“ bremse vernetzte Mobilitätsangebote ein Stück weit aus.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Cloud-Plattformen. Wer Daten dort speichert, soll sie unkompliziert zu anderen Anbietern verschieben können. Der Cloud-Anbieter muss alle Hindernisse beiseiteräumen, die dem entgegenstehen. Verträge sollen binnen 30 Tagen gekündigt werden können. Gleichzeitig will die EU-Kommission Industriestandards in Auftrag geben, um Cloud-Dienste auf eine möglichst einheitliche technische Foundation zu stellen.
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