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EU-Richtlinie schützt Geld in Investmentfonds

26. Mai 2025
in Finanzen

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Was steckt eigentlich hinter der Zahlenkombination 5-10-40?

Viele Menschen in Deutschland legen ihr Geld in Investmentfonds an. Mal direkt über die Bank, mal im Rahmen eines ETF-Sparplans, oft auch als Teil der Altersvorsorge. Doch nur wenige wissen, dass es für viele dieser Fonds ein europaweites Sicherheitsnetz gibt. Es heißt OGAW-Richtlinie – und in ihr steht eine eher unscheinbare, aber sehr wirkungsvolle Zahlenreihe: 5-10-40.

Diese sogenannte 5-10-40-Regel sorgt dafür, dass Fonds das Geld ihrer Anleger nicht zu einseitig investieren. Denn wer sein Vermögen nur auf wenige Unternehmen setzt, geht ein hohes Risiko ein. Die EU will Anleger davor schützen. Doch wie genau funktioniert diese Regel – und warum ist sie für Ihr Geld so wichtig?

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OGAW steht für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Dahinter steckt eine EU-Richtlinie mit dem offiziellen Namen 2009/65/EG. Sie legt fest, wie Fonds in Europa aufgebaut sein müssen, damit sie innerhalb der EU an Privatanleger verkauft werden dürfen.

Solche OGAW-Fonds unterliegen strengen Regeln. Sie dürfen zum Beispiel nur in bestimmte Wertpapiere investieren, müssen eine Verwahrstelle benennen, die das Vermögen unabhängig kontrolliert, und sind verpflichtet, Anlegern vor dem Kauf ein einfaches, verständliches Infoblatt zur Verfügung zu stellen: das sogenannte KIID – Key Investor Information Document.

Der vielleicht wichtigste Teil dieser Regelwerke ist jedoch die 5-10-40-Regel.

Diese Regel ist das Herzstück des Anlegerschutzes. Sie besagt:

  • Ein Fonds darf nicht mehr als 10 Prozent seines Vermögens in ein einziges Unternehmen investieren.
  • Wenn er in mehrere Unternehmen jeweils mehr als 5 Prozent steckt, dürfen diese größeren Positionen zusammen nicht mehr als 40 Prozent des Fondsvermögens ausmachen.
  • Daraus folgt: Der Fonds muss mindestens 16 verschiedene Wertpapiere enthalten, um die Regel überhaupt einhalten zu können.

Die Regel stammt aus Artikel 52 der EU-Richtlinie 2009/65/EG. Sie soll sicherstellen, dass Fonds breit streuen und nicht zu stark auf einzelne Aktien setzen. Anleger profitieren davon, weil einzelne Unternehmenskrisen nicht gleich das ganze Investment erschüttern.

Ein Beispiel zeigt, wie Fondsmanager diese Regel im Alltag umsetzen. Nehmen wir an, ein Fonds investiert das Geld seiner Anleger in diese bekannten Unternehmen:

Beispiel-Unternehmen Anteil am Fondsvermögen
Apple 10 Prozent
Microsoft 10 Prozent
Amazon 10 Prozent
Alphabet 10 Prozent
Tesla 5 Prozent
Siemens 5 Prozent
SAP 5 Prozent
Allianz 5 Prozent
Adidas 5 Prozent
Volkswagen 5 Prozent
BMW 5 Prozent
BASF 5 Prozent
Deutsche Telekom 5 Prozent
Bayer 5 Prozent
Mercedes-Benz 5 Prozent
Infineon 5 Prozent

So funktioniert die Regel dabei:

  • Der Fondsmanager verteilt die Gelder so, dass keine Firma mehr als 10 Prozent vom gesamten Geld erhält (Apple, Microsoft, Amazon, Alphabet je 10 Prozent).
  • Alle Firmen, in die mehr als 5 Prozent investiert werden (hier die vier mit je 10 Prozent), machen zusammen genau 40 Prozent aus.
  • Die restlichen Firmen bekommen jeweils 5 Prozent.
  • Insgesamt sind es 16 verschiedene Firmen, wie es die Regel mindestens verlangt.

Fonds, die dieser Regel folgen, reduzieren automatisch Klumpenrisiken. Das bedeutet: Wenn ein oder auch zwei Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, ziehen sie nicht gleich den gesamten Fonds nach unten. Die breite Streuung sorgt für Stabilität – auch in bewegten Zeiten. So schützt die 5-10-40-Regel alle, die ihr Geld in diesem Fonds angelegt haben.

Hinzu kommt: Weil die Regel europaweit gilt, dürfen OGAW-Fonds ohne zusätzliche Genehmigung in allen EU-Staaten vertrieben werden. Das erleichtert nicht nur die Auswahl, sondern sorgt auch für Vertrauen. Anleger können sich sicher sein, dass bestimmte Grundregeln überall eingehalten werden.

Und: Die Pflicht zum Key Investor Information Document stellt sicher, dass Sie als Anleger auf einen Blick erfahren, worauf Sie sich einlassen – inklusive Kosten, Risiken und Anlagestrategie.

OGAW ist die deutsche Abkürzung für: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. UCITS ist die englische Abkürzung für dasselbe: Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities. Beide Begriffe beziehen sich auf Investmentfonds, die unter der EU-Richtlinie 2009/65/EG reguliert sind. Die UCITS-/OGAW-Richtlinie legt Standards fest für: zulässige Anlageklassen, Risikostreuung (z. B. 5-10-40-Regel), Offenlegungspflichten und Vertriebszulassung innerhalb der EU.

Wenn Sie in ETFs investieren, ist Ihnen vielleicht schon der Zusatz „UCITS ETF“ begegnet. Das ist kein Marketingbegriff, sondern ein Hinweis darauf, dass der ETF unter die OGAW-Richtlinie fällt – also dem gleichen EU-Regelwerk unterliegt wie aktiv gemanagte Investmentfonds.

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Auch für UCITS-ETFs gelten die strengen Vorschriften zur Risikostreuung, zur Verwahrung des Fondsvermögens und zur Transparenz gegenüber Anlegern. Die 5-10-40-Regel ist hier ebenso bindend wie die Pflicht, ein verständliches Informationsblatt bereitzustellen. Kurz gesagt: Ein ETF mit UCITS-Status erfüllt europäische Mindeststandards für Anlegerschutz – und ist daher für sicherheitsbewusste Anleger besonders geeignet.

Wenn Sie auf Sicherheit setzen, sollten Sie prüfen, ob es sich um einen OGAW-Fonds handelt. Das können Sie im Fondsprospekt oder auf den Webseiten der Anbieter nachlesen. Auch viele ETFs tragen diesen Zusatz.

Achten Sie darauf, ob die Streuung breit genug ist, und lassen Sie sich nicht von wenigen großen Namen blenden. Und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach – zum Beispiel bei einem gemeinnützigen Geldratgeber wie „Finanztip“, bei einer Verbraucherzentrale oder einem Honorarberater.

Die 5-10-40-Regel ist keine trockene Verwaltungsformel, sondern ein aktiver Schutz für Ihr Geld. Sie verhindert, dass Fonds zu riskant investieren, und sorgt dafür, dass Ihr Vermögen breit gestreut bleibt. Wer diese Regel kennt, kann mit gutem Gefühl investieren.

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