Der 50-Jährige hätte spätestens bis 17 Uhr in die JVA Tegel zurückkehren müssen. Seither fehlt jede Spur – dafür hätte es laut Justizverwaltung keine Anhaltspunkte gegeben.
Ein wegen zweifachen Mordes verurteilter Straftäter hat am Donnerstag in Berlin seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Der 50-Jährige hätte bis 17 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurückkehren müssen, teilte die Senatsjustizverwaltung mit. Seither wird nach ihm gefahndet.
Der Mann verbüßt seit 27 Jahren eine lebenslange Freiheitsstrafe, zu der er 1995 verurteilt wurde. Seit 2005 wurden ihm regelmäßig Ausgänge gewährt, um ihn auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Bislang gab es dabei keine Beanstandungen.
Vor dem ersten unbegleiteten Ausgang sei ein umfassendes Prüfverfahren durchgeführt worden, erklärte ein Justizsprecher. Dazu gehörte auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen. Dieser habe die Lockerung für vertretbar gehalten. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, so die Justizverwaltung.