• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Sonntag, Juni 15, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Finanzen

Erstattungen der Krankenkasse: Wann diese steuerpflichtig sind

14. Februar 2024
in Finanzen

Erstattet die Krankenkasse Beiträge, müssen diese in der Regel in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Bonuszahlungen gelten andere Bestimmungen.

Krankenkassenbeiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können von der Steuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt aber auch wirklich nur die Beiträge berücksichtigt, die Versicherte tatsächlich gezahlt haben, müssen Beitragsrückzahlungen der Krankenkasse ebenfalls angegeben werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hin.

Manche Krankenkassen zahlen Beiträge zum Beispiel zurück, wenn bestimmte Leistungen eine Zeit lang nicht in Anspruch genommen wurden. Bonuszahlungen, wie sie viele Kassen etwa für Vorsorgemaßnahmen oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Sportverein gewähren, müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Diese Zahlungen werden grundsätzlich nicht versteuert.

Gegebenenfalls Nachweis für Bonus nötig

Das Bundesfinanzministerium hat nun klargestellt, dass die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen Bonuszahlungen bis zur Höhe von 150 Euro automatisch als solche anerkennen. Einen darüber hinaus gehenden Betrag betrachten sie allerdings als Beitragsrückerstattung.

Das heißt für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die mehr als 150 Euro pro Jahr als Bonusleistung von ihrer Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten zurückerstattet bekommen: Sie müssen dem Finanzamt nachweisen, dass es sich nicht um Beitragserstattungen handelt. Nur so können sie sicherstellen, dass über die Grenze hinausgehende Beträge nicht versteuert werden.

Next Post

Christian Streich: "Dann bricht's über uns hinein"

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.