Wenn Eiswürfel im Glas schwimmen, ist oft unklar, wie viel Getränk tatsächlich serviert wird. Dabei spielt der Eichstrich eine entscheidende Rolle für die Füllmenge.
Für die Gastronomie spielt die korrekte Füllmenge von Getränken eine wichtige Rolle. Schließlich ist sie ein wichtiger Kostenfaktor. Viele Gäste fragen sich, ob Eiswürfel zur Füllmenge von Getränken zählen. Das müssen Sie als Kunde wissen – und das sollten Sie sich nicht gefallen lassen.
Laut der Internetseite „lebensmittelklarheit.de“ der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zählen Eiswürfel nicht zum Getränk. Die angegebene Menge auf der Getränkekarte bezieht sich immer auf die reine Flüssigkeitsmenge ohne Eis. Das bedeutet auch, dass das Glas mit Eis höher gefüllt sein muss als das Pendant ohne Eiswürfel.
Auf einigen Gläsern und Tassen ist im oberen Bereich ein kleiner Strich zu sehen. Dabei handelt es sich um den Eichstrich. Er zeigt die gesetzlich vorgeschriebene Füllmenge eines Getränks an. Im „Merkblatt zur Abgabe und zum Verkauf von Lebensmitteln“ steht, dass der Eichstrich den Mindestfüllstand markiert. Er dient also in erster Linie auch dem Verbraucherschutz.
Gäste sollten jedoch wissen: Eine kleine Abweichung der Füllmenge ist gesetzlich erlaubt. Befindet sich also etwas weniger Getränk im Glas, müssen Gäste das teilweise hinnehmen.
Dabei gilt: Nach dem Eichgesetz darf die Füllmenge in einem Getränkeglas bis zu fünf Prozent unter der angegebenen Menge beziehungsweise unter dem Eichstrich liegen. Diese Toleranzgrenze besagt, dass geringfügige Abweichungen keinen rechtlichen Verstoß darstellen. Denn durch den Zeitdruck der Gastronomiemitarbeiter kann es vorkommen, dass das Gefäß nicht immer korrekt bis zum Eichstrich gefüllt ist.
Wenn Sie bemerken, dass Ihr Getränk nicht bis zum Eichstrich gefüllt ist, sollten Sie das sofort dem Servicepersonal melden. Laut Rechtsexperten des Versicherungsunternehmens Ergo hat ein Gast das Recht, ein korrekt gefülltes Glas zu verlangen. Betreiber müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Gläser richtig füllen.
Allerdings: Nicht alle Getränke benötigen einen Eichstrich. Beispielsweise steht in besagtem „Merkblatt zur Abgabe und zum Verkauf von Lebensmitteln“, dass Getränkeflaschen, vorverpackte Getränke und bestimmte Mischgetränke, etwa Cocktails, von dieser Regelung ausgenommen sind. Ganz ohne Vorschriften kommen sie jedoch ebenfalls nicht aus. Denn diese Getränke unterliegen anderen Kennzeichnungsvorschriften.