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Einschränkung für Dauerkarten-Besitzer – wichtige Frist

19. Mai 2025
in Deutschland

Werder Bremen

Neue Einschränkung für Dauerkartenbesitzer


19.05.2025 – 21:48 UhrLesedauer: 1 Min.

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Block mit Werder-Fans am letzten Spieltag (Symbolfoto): Die neue Spielzeit wird neue Regeln mit sich bringen. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Jani Pless/imago)

Vorsicht, Werder-Fans! Der Verein hat eine neue Regelung, die gerade die treuesten Anhänger trifft. Worum es geht – und wieso Betroffene schnell reagieren sollten.

Im Kampf gegen den Schwarzmarkt setzt Werder Bremen künftig auf strikte Personalisierung seiner Dauerkarten. Wie die Portale „ButenunBinnen“ und „DeichStube“ berichten, hat der Bundesligist seine Dauerkarteninhaber darüber informiert, dass ab der kommenden Saison jedes Ticket einer bestimmten Person zugeordnet sein muss. Die einschneidende Neuerung: Pro Person wird nur noch eine Dauerkarte vergeben.

Zum Ende dieser Woche erhielten die betroffenen Fans eine E-Mail, in der der Verein die geplanten Änderungen erläutert. Besonders betroffen sind Dauerkartenbesitzer, die bislang mehrere Tickets für ihren Freundes- oder Familienkreis verwaltet haben. Sie müssen nun präzise angeben, wer die tatsächlichen Nutzer der jeweiligen Karten sind.

Für die Umsetzung der neuen Regelung benötigt jeder Stadionbesucher, der regelmäßig ins Weserstadion möchte, einen eigenen Account auf der Vereinswebsite. Zusätzlich ist ein Online-Formular auszufüllen, in dem Kundennummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Karteninhabers hinterlegt werden müssen. Nach diesem Prozess will der Club mit den neu registrierten Karteninhabern Kontakt aufnehmen und ihnen ein Vorkaufsrecht auf die entsprechende Karte einräumen.

Die Weitergabe von Dauerkarten soll für einzelne Spieltage dennoch weiterhin möglich bleiben, heißt es. Auch die Ticketbörse für den Weiterverkauf von Einzelspielen aus der Dauerkarte soll in der kommenden Saison wieder zur Verfügung stehen. Die aktuellen Besitzer der Dauerkarten müssen allerdings schnell reagieren – der Verein erwartet eine Rückmeldung bis zum 26. Mai. Wer diese Frist verpasst, riskiert, sein Vorkaufsrecht zu verlieren.

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