Der Linken-Abgeordnete Hahn wollte sich per einstweiliger Anordnung gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Erstmal vergeblich.
Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Hahn zeigte sich überrascht, betonte aber, die Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht gefallen.
Hahn sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist. Weil die Linksfraktion sich aufgelöst hat, hat Hahn aus Sicht der Bundestagsverwaltung seinen Sitz im PKGr eingebüßt. Hahn vertritt die Gegenmeinung: Er sei persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislatur gewählt, unabhängig vom Schicksal seiner Fraktion.
Mit dem Eilantrag wollte Hahn verhindern, dass bereits an diesem Donnerstag auf Vorschlag der CDU/CSU ein Nachfolger für seinen Sitz gewählt wird. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch gegen eine einstweilige Anordnung.
„Der Antragsteller zeigt die behauptete Rechtsverletzung nicht substantiiert auf“, erklärte das Gericht. „Es fehlt insbesondere an Ausführungen dazu, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen. Eine Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Antrag im Organstreitverfahren steht noch aus.“
CDU-Politiker für Hahns Sitz nominiert
Das Parlamentarische Kontrollgremium prüft unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ob die Geheimdienste im Rahmen der Gesetze handeln – für das Parlament eine sehr wichtige Aufgabe. Die Bundesregierung ist per Gesetz verpflichtet, dazu im Gremium umfassend Auskunft zu geben. Die Abgeordneten dürfen die Informationen nicht weiter geben.
Für Hahns Sitz nominiert ist der CDU-Politiker Marc Henrichmann. Aus der Union hieß es, die Nachwahl richte sich nicht gegen den anerkannten Experten Hahn. Vielmehr gehe es darum, die Opposition insgesamt im Gremium zu stärken und den Sitz nicht unbesetzt zu lassen. Denn ein Platz ist bereits offen, weil AfD-Bewerber im Bundestag keine Mehrheit fanden.
Hahn erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag abgelehnt habe, sei zu respektieren. Er fragte aber auch: Sollte letztlich zu seinen Gunsten entschieden werden, „was geschieht dann eigentlich mit dem zwischenzeitlich gewählten Kollegen der Union?“