Ärgernis für Autofahrer
Dürfen Radler nebeneinander fahren?
Aktualisiert am 14.02.2025 – 11:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Fahren zwei Radler nebeneinander, bleibt Autos wenig Platz zum Überholen. Das kostet sie häufig viel Geduld und Nerven. Ist das überhaupt erlaubt?
Es ist eine Szene, die oft zu Frust führt: Zwei Radfahrer fahren nebeneinander, während sich hinter ihnen eine Autoschlange bildet. Was viele nicht wissen: Dieses Verhalten ist unter bestimmten Bedingungen völlig legal. Wir erklären, wann Radfahrer nebeneinander fahren dürfen und wann nicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 2 Abs. 4 eindeutig: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung hat diese Regelung noch einmal eindeutig bestätigt.
Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn ein Pkw, Bus oder Motorrad aufgrund der Fahrbahnbreite nicht in der Lage ist, nebeneinander fahrende Fahrradfahrer zu überholen, obwohl das Überholen bei hintereinander fahrenden Fahrrädern möglich wäre. In solchen Fällen müssen Radfahrer hintereinander fahren.
Eine Ausnahme bilden Gruppen von mehr als 15 Radfahrern. Sie dürfen einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (§ 27 Abs. 1 StVO).
Mit der StVO-Novelle wurde auch der Mindestabstand beim Überholen konkretisiert. Er beträgt innerorts 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Bisher hieß es nur, dass der Abstand ausreichend sein muss. Wer dagegen verstößt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen. Einzige Ausnahme: Wenn Radfahrer an einer Kreuzung rechts überholen oder sich neben einem Auto einordnen, gilt der vorgeschriebene Mindestabstand nicht.