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Drohnen über Bundeswehrkasernen – Ermittler schlagen Alarm

4. Februar 2025
in Politik

„Nicht freundlich gesinnt“

Drohnen über Bundeswehrkasernen – Ermittler schlagen Alarm


Aktualisiert am 04.02.2025 – 06:31 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine Abschusserlaubnis von verdächtigen Drohnen lässt die Rechtslage derzeit nicht zu (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Christian Ohde)

Unbemannte Drohnen schwirren über Standorten der Bundeswehr. Diese Vorfälle häufen sich in letzter Zeit. Nun sind die Behörden alarmiert.

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Drohnen-Sichtungen über Einrichtungen der militärischen Infrastruktur in Deutschland. So auch im Januar 2025. Da wurden die unbemannten Flugobjekte über einer Kaserne im bayerischen Neuburg an der Donau gesichtet. An dem Bundeswehr-Standort ist das Taktische Luftwaffengeschwader 74 untergebracht, einer von vier Kampfverbänden der deutschen Luftwaffe, der mit Eurofightern ausgestattet ist.

Dort hatten Passanten Mitte Januar elf Drohnen in der Luft entdeckt. Die Flugobjekte und die Personen, die sie steuerten, konnten trotz sofort eingeleiteter Fahndung mittels Hubschraubers nicht ausfindig gemacht werden. Zu einer ähnlichen Sichtung war es auch am Militärflughafen Manching gekommen. Der nicht genehmigte Einsatz von Drohnen über militärischen Einrichtungen ist in Deutschland verboten. Die Möglichkeiten, Drohnen vom Himmel zu holen, sind allerdings beschränkt.

Nun schlagen die Behörden Alarm, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Sie vermuten Spionage hinter den Drohnenflügen. Demnach hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen übernommen. „Wir vermuten, dass ein nicht freundlich gesinntes Land hinter den Drohnenflügen steckt. Da ein scharfer Schuss auf Drohnen in der Luft gesetzlich nicht erlaubt ist, wäre ein rechtlicher Rahmen für einen kontrollierten Abschuss sinnvoll“, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle der Zeitung.

Zu den „nicht freundlich gesinnten Ländern“ zählt derzeit vorrangig Russland. Experten vermuten, dass die Drohnen unter anderem von Schiffen in der Ostsee gestartet worden sein könnten. Sie sind in Größe und Reichweite den auch von Hobbypiloten eingesetzten Drohnen weit überlegen.

Bereits seit 2022 hatte es mehrere Drohnensichtungen über Bundeswehrkasernen, unter anderem im bayerischen Wildflecken und im sächsischen Delitzsch gegeben. Dort wurden Soldaten aus der Ukraine an Geräten der Bundeswehr ausgebildet. Die Ermittler glauben offenbar auch hier nicht an einen Zufall.

Demnach sei es den Drohnen unter anderem auch möglich, die Handydaten ukrainischer Soldaten aufzuzeichnen. Das könnte den Angreifern bzw. den Piloten der Drohnen dazu dienen, die von der Ukraine ausgebildeten Soldaten zusammen mit ihrem Kriegsgerät an den Standorten an der Front aufzuspüren und auszuschalten, schreibt „Bild“ unter Berufung auf einen der Ermittler.

Offenbar waren die Vorfälle auch schon Thema bei einer Innenministerkonferenz im Dezember 2024. Demnach stellten die anwesenden Minister fest, dass die Sichtung der unbemannten Luftfahrtsysteme (ULS) „ernste Gefahren für Leben und Gesundheit darstellen“. Viel dagegen unternehmen können die zuständigen Behörden allerdings vorerst nicht. Denn das aktuelle Luftsicherheitsgesetz lässt einen Abschuss der Drohnen nicht zu. Lediglich ein Abdrängen oder Warnschüsse sind möglich.

Die Bundesregierung wollte das Gesetz bereits novellieren, doch durch das Scheitern der Ampelkoalition liegen die Pläne auf Eis. Ob eine neue Bundesregierung ab Februar das Gesetz überarbeiten lässt, ist noch fraglich.

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