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Dresden untersagt Sarrasani-Premiere – Tritt der Magier trotzdem auf?

28. November 2024
in Deutschland

24.000 Euro Zwangsgeld droht

Stadt untersagt Sarrasani-Premiere: Tritt der Magier trotzdem auf?


28.11.2024 – 16:28 UhrLesedauer: 2 Min.

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Blick auf das Zirkuszelt im Jahr 2023 (Archivbild): Seit dem 19. November ist die Nutzung des Zeltes untersagt. (Quelle: Andreas Weihs)

Dresden verbietet die Sarrasani-Premiere wegen Brandschutzmängeln. Neue Unterlagen sind laut Stadt unvollständig: Der Magier soll den Auftritt dennoch planen.

Zwei Stunden vor der geplanten Premiere der neuen Sarrasani-Show im Zelt am Elbepark ist unklar, ob die Veranstaltung stattfindet. Die Stadt hat die Show eindeutig untersagt, da weiterhin wesentliche Nachweise fehlen, die die Einhaltung des Brandschutzes belegen.

Der Dresdner Magier André Sarrasani will trotzdem auftreten: „Es wird definitiv gespielt“, teilte sein Pressesprecher dem Online-Portal „Tag24“ mit. Seine Begründung: Im Laufe des Donnerstags habe eine weitere Prüfung stattgefunden.

Das Bauamt konnte die Ergebnisse dieser Prüfung allerdings noch nicht überprüfen: „Sobald alle Unterlagen vorliegen und geprüft sind, kann die Baugenehmigung erteilt und die Nutzungsuntersagung aufgehoben werden“, teilte die Stadt t-online mit. Wie lange das dauert, hänge vom Umfang und der Qualität der eingereichten Unterlagen ab.

Seit dem 19. November ist die Nutzung des Zeltes untersagt. Trotz mehrfacher Aufforderung blieben die angeforderten Unterlagen unvollständig. Betroffen sind neben dem Varieté-Zelt auch mehrere zugehörige Anlagen wie Foyer- und Backstage-Zelte, Büro- und Funktionscontainer sowie der Parkplatz. Aufgrund der geplanten fünfjährigen Standzeit unterliegt das Gelände den Anforderungen einer Baugenehmigung.

Bereits im Spätsommer erhielt die Sarrasani Entertainment GmbH eine erste Mitteilung über die erforderlichen Nachweise. Auch eine Mahnung der Bauaufsicht am 14. November 2024 zeigte keinen Erfolg. Die nachgereichten Dokumente reichten laut Stadt nicht aus, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.

Trotzdem fand am 24. November 2024 eine Veranstaltung in der nicht genehmigten Zeltanlage statt. Die Stadt verhängte daraufhin ein Zwangsgeld von 8.000 Euro. „Sollte Herr Sarrasani erneut gegen die Nutzungsuntersagung verstoßen, werden weitere Schritte geprüft“, so die Stadt. Bei weiteren Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 24.000 Euro.

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