Auf Deutschlands Straßen kracht es 7.000 Mal – jeden Tag. Häufig sind mehrere Autos verstrickt. Wer hat dann die Schuld? Auf ein paar Dinge sollten Sie dabei genau achten.
Verkehrsunfälle mit mehreren beteiligten Fahrzeugen sind oft kompliziert – nicht nur in der Unfallsituation selbst, sondern auch bei der anschließenden Klärung der Schuldfrage. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Darmstadt gibt wichtige Hinweise, wie solche Situationen rechtlich zu bewerten sind.
In dem vor dem Landgericht Darmstadt verhandelten Fall ging es um einen Unfall auf der Autobahn. Ein Sattelzug wechselte von der mittleren auf die rechte Spur und touchierte dabei einen Pkw. Dessen Fahrerin verlor die Kontrolle, geriet ins Schleudern und stieß mit einem dritten Fahrzeug zusammen. Die Fahrerin des dritten Wagens wurde schwer verletzt.
Die verletzte Fahrerin verlangte Schadenersatz von der Versicherung der Fahrerin des zweiten Autos. Sie behauptete, diese habe den Lkw rechts überholt und dadurch den Unfall verursacht. Die Versicherung bestritt diesen Vorwurf und argumentierte, ihre Kundin sei unschuldig gewesen.
Das Gericht entschied zu Gunsten der Versicherung und stellte klar: Die bloße Anwesenheit eines Fahrzeugs am Unfallort reicht nicht aus, um eine Haftung zu begründen. Um haftbar zu sein, müsse ein Fahrer entweder durch seine Fahrweise oder durch eine andere Verkehrsbeeinflussung zu dem Schaden beigetragen haben.
Im konkreten Fall sprach der erste Anschein für ein Alleinverschulden des Lkw-Fahrers. Der Unfall ereignete sich in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Überholmanöver. Die Autofahrerin habe nicht damit rechnen müssen, dass der Lkw-Fahrer zu früh nach rechts einscheren würde.
Das Urteil zeigt einmal mehr: Nicht alle Beteiligten tragen automatisch eine Mitschuld an einem Unfall. Dokumentieren Sie den Hergang genau und lassen Sie sich nicht vorschnell auf Schuldzuweisungen ein. Letztlich gilt: Vorsichtiges und vorausschauendes Fahren ist der beste Schutz vor Unfällen und rechtlichen Konsequenzen.