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Dieselskandal: Gericht gibt DUH erneut recht

17. Januar 2024
in Auto

Thermofenster sind unzulässig: Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Deutschen Umwelthilfe erneut recht gegeben. Was bedeutet das?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erneut eine Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen gewonnen.

Die DUH will erreichen, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hatte das KBA in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei bestimmten Dieselmotoren zugelassen. Das Gericht gab der Umwelthilfe recht.

Gericht hält Thermofenster für unzulässig

Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.

KBA und VW gehen in Berufung

Bereits vor knapp einem Jahr hatte die gleiche Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf mit dem gleichen Motortyp. (Az 3 A 113/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

KBA und VW haben Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft. VW kündigte an, auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, dass weder behördliche Stilllegungen drohten noch Hardware-Nachrüstungen erforderlich seien. Auch das neue Urteil ist zunächst nicht rechtskräftig.

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